Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig über Vaterschaftsurlaub diskutiert. Es ist nur richtig und gut, dass sich werdende Eltern rechtzeitig mit den Möglichkeiten und Ansprüchen des Gesetzgebers zum bevorstehenden Elterndasein beschäftigen. Doch was versteht man überhaupt unter Vaterschaftsurlaub und wie unterscheidet sich dieser zur Elternzeit inklusive Elterngeld?

Wir klären den Mythos Vaterschaftsurlaub auf und verschaffen dir einen verständlichen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage. Denn eines nehmen wir vorweg: In Deutschland gibt es keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.




Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt in Deutschland derzeit keinen Vaterschaftsurlaub. Eine EU-Richtlinie nimmt die Mitgliedsstaaten jedoch in die Pflicht, entsprechende Standards zu Elternzeitansprüchen zu etablieren. Die Bundesregierung verweist noch auf bereits bestehende Regelungen.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gegenwärtig über Bestimmungen zu Elternzeit und Elterngeld geregelt. Eine mögliche Einführung des Vaterschaftsurlaubs würde diese Regelungen nicht ersetzen, sondern zu Gunsten des Arbeitnehmers ergänzen.
  • Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie die Bundesregierung letztlich handeln wird. Sie hat 3 Jahre Zeit (bis zum 01.07.2022), die EU-Richtlinie umzusetzen.

Glossareintrag: Der Begriff Vaterschaftsurlaub im Detail erklärt

Um dich umfassend über Vaterschaftsurlaub zu informieren, haben wir dir alle wichtigen Fragen zu diesem Thema zusammengesucht und beantwortet. So bist und bleibst du gut informiert, wenn du dir über die Zeit nach der Geburt deines Kindes Gedanken machst.

Besteht in Deutschland ein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Nein, in Deutschland gibt es keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Gemäß der am 01.07.2019 in Kraft getretenen EU-Richtlinie werden europaweite Standards zu Elternzeitansprüchen garantiert. Die Vorgabe sieht unter anderem vor, Vätern einen zweiwöchigen (10 Tage) bezahlten Urlaub zu gewähren.

Väter wollen genauso wie die Mutter die Zeit zur Geburt des Kindes miterleben. (Bildquelle: Heike Mintel / unsplash)

Allerdings verweist die Bundesregierung auf bereits bestehende Regelungen, die die Mindeststandards schon jetzt erfüllen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die EU-Richtlinie also noch nicht in nationales Recht umgewandelt worden.

Was besagt die Richtlinie der Europäischen Union zum Vaterschaftsurlaub?

Prinzipiell soll die EU-Richtlinie Eltern helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Darin werden Mindeststandards für die Bereiche Pflege von Angehörigen, Mutterschutz, Elternzeit und damit verbunden auch Vaterschaftsurlaub geregelt. Dieser garantiert dem Vater 10 Tage bezahlten Urlaub zusätzlich zu seinem Jahresurlaub.

Das Ziel besteht darin, weitgehend ähnliche Regelungen in den Mitgliedsstaaten zu etablieren. Wirtschaftlich schwächere Länder bezweifeln jedoch, dass sie den bezahlten Urlaub rund um die Geburt des Kindes finanziell stemmen können. (5)

Warum wird der Vaterschaftsurlaub in Deutschland nicht umgesetzt?

In Deutschland existiert bereits ein umfassendes System an Vereinbarkeitsmaßnahmen für Familie und Beruf.
In Deutschland gibt es Elternzeit und Elterngeld.

Mit den Regelungen der Elternzeit und dem Anspruch auf Elterngeld haben Väter und Mütter die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen und dabei einen finanziellen Ausgleich zu bekommen.

Insofern erfüllt Deutschland schon jetzt die in der Richtlinie vorgesehenen Mindeststandards, sodass das Bundesfamilienministerium keinen Umsetzungsbedarf sieht.

Wie grenzt sich die deutsche Regelung der Elternzeit vom Vaterschaftsurlaub ab?

Deutschland regelt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Bestimmungen zur Elternzeit und zum Elterngeld. Die Unterschiede zum Vaterschaftsurlaub machen wir im folgenden Abschnitt deutlich.

Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, die von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden kann, um das eigene Kind zu betreuen und zu erziehen. In dieser Zeit pausiert deine Arbeit und du erhältst keinen Lohn. Folgende Eckpfeiler kennzeichnen die Elternzeit: (1)

  • Dauer: Bis zu 3 Jahre
  • Zeitraum: Bis zum 3. Geburtstag des Kindes. 24 der 36 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. (3)
  • Voraussetzungen: Du bist Arbeitnehmer, wohnst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, betreust das Kind selbst und arbeitest höchstens 30 Stunden pro Woche.
  • Arbeitsverhältnis: Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, Studium, Ausbildung, Umschulung, Fortbildung. Beamte und Soldaten haben spezielle Regelungen.
  • Partner: Die Elternzeit steht dir zu, unabhängig davon, ob den Partner zur selben Zeit Elternzeit beansprucht.
  • Elterngeld: Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen, das du vor der Geburt des Kindes hattest (65 % davon). Es kann zwischen 150 und maximal 1800 Euro betragen.
  • Antrag: Mutter: 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist, Vater: 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin

Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Elterngeld beanspruchen. Gehen Vater und Mutter gemeinsam in Elternzeit, können sie sogar 14 Monate Elterngeld beziehen. Die 2 zusätzlichen Monate werden “Partnermonate” genannt.

Es gibt 3 Varianten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Die Varianten können miteinander kombiniert werden.

Vaterschaftsurlaub

In anderen Ländern existiert Vaterschaftsurlaub. In Deutschland wird dieser von den Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld abgedeckt.

Laut EU-Richtlinie stünden dem Vater 10 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub ergänzend zum Jahresurlaub bei der Geburt des Kindes zu.

Wenn Mutter und Vater gemeinsam in Elternzeit gehen, kann die Zeit sogar zusammen genossen werden. (Bildquelle: Jonathan Borba / unsplash)

Nach Ansicht des Bundesfamilienministeriums haben Väter bereits jetzt schon durch das Elterngeld die Möglichkeit, für mehr als die in der Richtlinie vorgesehenen zehn Tage eine bezahlte Auszeit für die Betreuung des Kindes zu nehmen. Deshalb steht die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs in Deutschland aktuell nicht zur Debatte.

Was sind die wichtigsten Vor- und Nachteile von Vaterschaftsurlaub und Elternzeit?

Um dir einen kompakten Überblick der Vor- und Nachteile von Vaterschaftsurlaub und Elternzeit zu geben, haben wir dir die zentralen Aspekte noch einmal aufgeführt. Somit kannst du sehr gut einordnen, welche umfangreichen Regelungen wir bisher in Deutschland haben und welche Vorteile dir als Arbeitnehmer durch das Ausschlagen der EU-Richtlinie entgehen.

Vaterschaftsurlaub

In diesem Abschnitt zeigen wir dir die Vor- und Nachteile von Vaterschaftsurlaub.

Vorteile:

  • 10 Tage Extra-Urlaub ergänzend zum Jahresurlaub
  • bezahlter Urlaub (100 % des Gehalts)
  • kurzfristig zu beantragen (7 Wochen vor Geburtstermin bei Vätern)

Nachteile:

  • Bundesregierung sieht wenig Spielraum für eine Umsetzung

Elternzeit

In diesem Abschnitt werden die Vor- und Nachteile von Elternzeit aufgelistet.

Vorteile:

  • bis zu 3 Jahre berufliche Auszeit
  • 30 Stunden Arbeit pro Woche sind möglich
  • unbezahlte Auszeit, aber Anspruch auf Elterngeld (65 % des Nettoeinkommens)
  • Aufbau einer engen Bindung zum Kind

Nachteile:

  • kein Anspruch für Selbstständige und Geschäftsführer
  • Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz kann problematisch sein

Die bestehenden Regelungen zur Elternzeit in Deutschland sind schon sehr umfassend und familienfreundlich formuliert. Dennoch könnte die Bundesregierung eine offene Diskussion zum Thema Vaterschaftsurlaub führen.

Wann und wie beantrage ich Elternzeit?

Elternzeit muss nicht beantragt werden. Eine schriftliche Anmeldung beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn ist ausreichend. Wenn du die folgenden Schritte beachtest, steht deiner Auszeit für Kind und Familie nichts im Wege.

  1. Beginn am Tag der Geburt: Der Vater oder das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt, muss die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden. Die Mutter muss die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist einreichen.
  2. Beginn zu einem späteren Zeitpunkt: Die Anmeldefrist beträgt immer 7 Wochen. Wichtig ist, dass 12 der 36 Elternzeit-Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen werden müssen. Für die Anmeldung der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen vor deren Beginn.
  3. Schriftform: Es gibt keinen offiziellen Antrag. Eine unterschriebene schriftliche Anmeldung beim Arbeitgeber reicht aus. Diese sollte den genauen Beginn und das Ende der Elternzeit beinhalten. Soll die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen, so schreibst du “ab Geburt” und notierst dazu den errechneten Geburtstermin.
  4. Nachträgliche Verlängerung: Eine nachträgliche Verlängerung der Elternzeit ist möglich. Allerdings ist eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
  5. Aufteilung: Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes ein Bindungszeitraum existiert. Du musst dich also schon vorher entscheiden, wie lange du in diesem Zeitraum in Elternzeit gehen möchtest. Wenn du für einen Teil des Bindungszeitraumes keine Elternzeit anmeldest, wird dies als Verzicht verstanden und kann nachträglich nur nur mit Zustimmung des Arbeitgebers geändert werden. Nach Ende des Bindungszeitraums kannst du die Elternzeit frei einteilen und bist nicht an eine Zustimmung des Arbeitgebers gebunden. Die Anmeldefrist von 7 Wochen musst du dennoch einhalten.
  6. Geburt eines weiteren Kindes: Wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird, so gilt zunächst die vereinbarte Dauer der vorherigen Elternzeit. Erst danach schließt sich die Elternzeit des weiteren Kindes an.
  7. Zwillinge: Bei Zwillingen hast du Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind. Das bedeutet, dass du statt der 3 Jahre bei einem einzelnen Kind nun 6 Jahre bis zum 8. Geburtstag der Kinder nehmen kannst.

Auch Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern und Großeltern können Elternzeit nehmen. Großeltern und andere Verwandte können dann in Elternzeit gehen, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder eine Ausbildung absolviert, die vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Auch ein Härtefall (schwere Krankheit) kann zu einer Elternzeit berechtigen.

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Anders als bei der Elternzeit muss das Elterngeld beantragt werden. Die Antragstellung ist erst nach der Geburt des Kindes möglich. Folgende Punkte solltest du beachten:

  • Antragstellung innerhalb der ersten 3 Lebensmonate
  • Antragstellung bei der Elterngeldstelle vor Ort oder digital
  • Formular des Bundeslandes
  • Vorlage der Geburtsurkunde und eines Nachweises des bisherigen Einkommens

Wir empfehlen die neu geschaffene Möglichkeit des Bundes, Elterngeld digital zu beantragen, zu nutzen. (4)

Gibt es Hoffnung auf eine zukunftsnahe Umsetzung des Vaterschaftsurlaubs?

Die Bundesregierung hat für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie maximal drei Jahre Zeit. Sie müsste also bis zum 01.07.2022 ein der Richtlinie entsprechendes nationales Recht verfassen.

Die einzelnen EU-Länder müssen jedoch nur dann handeln, wenn es tatsächlich Nachbesserungsbedarf gibt und die Mindeststandards aus Brüssel bislang nicht erfüllt sind.

Die Regelungen schaffen Möglichkeiten, die wertvolle Zeit in den ersten Lebensjahren mitzuerleben. (Bildquelle: César Abner Martínez Aguilar / unsplash)

In Deutschland scheint die derzeitige Gesetzeslage auszureichen, sodass eine Erweiterung der Elternzeitregelungen um einen Vaterschaftsurlaub nicht zwingend nötig ist. Laut eines Sprechers des Bundesfamilienministeriums deckt das bestehende System aus Elternzeit und Elterngeld die Mindeststandards bereits ab.

Kritik kommt aus dem Lager der Grünen. Die europapolitische Sprecherin Franziska Brantner äußert sich enttäuscht darüber, dass die Bundesregierung den Vorschlag der EU einfach links liegen lässt. Vaterschaftsurlaub und Elternzeit seien unterschiedliche Dinge und es sei unlogisch zu sagen, dass einer guten Sache nicht eine weitere folgen könne. (2)

Allerdings kann die Europäische Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein Staat die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht ausräumt.

Fazit

In Deutschland existieren entgegen der Richtlinie der EU für Mindeststandards im Bereich der Elternzeit keine Regelungen für Vaterschaftsurlaub. Vielmehr stützt sich die Bundesregierung auf bereits vorhandene Bestimmungen zur Elternzeit und zum Elterngeld, die ihrer Auffassung nach die neuen Anforderungen der EU schon erfüllen.

Ein möglicher Vaterschaftsurlaub gewährt Vätern 10 Tage bezahlten Urlaub zusätzlich zu ihrem Jahresurlaub bei der Geburt des Kindes. Durch die Elternzeit können Eltern aber schon jetzt ab dem Tag der Geburt für 3 Jahre eine berufliche Auszeit nehmen und sich intensiv um das eigene Kind kümmern. Das Elterngeld unterstützt beide Elternteile finanziell für 12 bis 14 Monate.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq

[2] https://www.digitale-talente.com/wp-content/uploads/2021/09/sjr-iFf-24862754.html?ticket=ST-5823105-KRb6tz9jpgdBHHW3Vihd-ap6

[3] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832

[4] https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld

[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1158&from=EN

Bildquelle: Jude Beck / unsplash

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