Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024
Vielleicht hast du schon einmal etwas von Überbrückungsgeld gehört und kennst die Hintergründe dazu. Falls nicht, oder falls du dir nicht ganz sicher bist was es mit Überbrückungsgeld auf sich hat, dann bist du bei diesem Artikel genau richtig.

In diesem Artikel erklären wir dir das Thema Überbrückungsgeld. Wir wollen dir alle wichtigen Informationen dazu mitgeben und deine offenen Fragen beantworten. Nach dem Lesen unseres Artikels bist du auf dem neusten Stand und kennst dich gut mit dem Thema Überbrückungsgeld aus.




Das Wichtigste in Kürze

  • Überbrückungsgeld ist eine finanzielle Leistung. Es soll den Menschen, denen es zusteht, den Übergang von einer Lebensphase in die nächste erleichtern.
    Anspruch auf Überbrückungsgeld haben diverse Personen. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Menschen die durch ihr Alter, einen Betriebsunfall oder einer
  • Krankheit arbeitsunfähig sind und auch Sträflinge welche aus der Haft entlassen wurden.
  • Die Höhe des Überbrückungsgeldes und ob jemand anspruchsberechtigt ist, oder nicht, ist meist individuell zu klären. Bei der Industrie- und Handelskammer gibt es dazu sehr gute Beratungsstellen.

Glossareintrag: Der Begriff Überbrückungsgeld im Detail erklärt

Nachfolgend haben wir für dich die wichtigsten Fakten und die häufigst gestellten Fragen zum Thema Überbrückungsgeld zusammengefasst und beantwortet. So kannst du dir schnell einen Überblick verschaffen und deine offenen Fragen klären.

Was ist ein Überbrückungsgeld?

Unter Überbrückungsgeld versteht man eine finanzielle Leistung. Dieses Überbrückungsgeld soll den Anspruchsberechtigten den Übergang von einer Lebensphase in eine andere ermöglichen und erleichtern. Normalerweise wird das Überbrückungsgeld vom Staat ausbezahlt, es kann aber auch von Institutionen der Sozialpartnerschaft, der Berufsgenossenschaft oder diversen Unternehmen finanziert werden. (1)

Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen werden im Dritten Buch des Sozialgesetzbuch im Paragrafen 57 erläutert.

Das Überbrückungsgeld für Arbeitslose, welche selbstständig werden möchten, wurde ab dem ersten August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt. Der Gründungszuschuss wird für maximal fünfzehn Monate in Höhe von je 300 Euro gewährt. Neben dem Gründungszuschuss wird das Arbeitslosengeld für sechs Monate weiter bezahlt. (2)

Der Gründungszuschuss fungiert gleich wie das Überbrückungsgeld und soll ebenfalls zur Überbrückung dienen, lediglich der Name hat sich geändert.

Wie funktioniert das Überbrückungsgeld?

Um die Funktion und Anwendungsgebiete von Überbrückungsgeld besser zu verstehen und zu veranschaulichen, haben wir hier ein kleines Beispiel angeführt:

  1. Arbeitslosigkeit: Der Bäckermeister Herr Müller wird nach langjähriger Beschäftigung in einer Großbäckerei arbeitslos. Er entschließt sich dazu, eine eigene kleine Bäckerei in seinem Heimatort zu eröffnen.
  2. Beratung bei der Industrie- und Handelskammer: Der Bäckermeister wendet sich an die Industrie- und Handelskammer und vereinbart einen Termin für ein Beratungsgespräch. Dabei wird die bevorstehende Existenzgründung als positiv bewertet. Um Überbrückungsgeld zu erhalten, muss auch ein Businessplan erstellt werden. (3) Dabei wird Herr Müller unterstützt, ein geeignetes Geschäftslokal wird gefunden und die Mietverträge bereitgestellt.
  3. Antrag stellen: Die Gewerbegenehmigung wird ihm erteilt und Herr Müller absolviert den geforderten Existenzgründer – Lehrgang. Dieser wird benötigt bevor er den Antrag auf Gründungszuschuss stellen kann.
  4. Genehmigung Überbrückungsgeld / Gründungszuschuss: Danach wird sein Antrag genehmigt. Herr Müller erhält sechs Monate lang Arbeitslosengeld sowie zusätzlich noch 300 Euro für fünfzehn Monate.

Wann bekommt man Überbrückungsgeld?

Das Überbrückungsgeld ist in erster Linie für Arbeitslose gedacht, welche auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen für eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung haben. Um der Langzeit – Arbeitslosigkeit zu entgehen, sollen die betroffenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich selbstständig zu machen. Mit Hilfe des Überbrückungsgeldes sollen die Personen während der Geschäftsgründung finanziell abgesichert sein. (4)

Aber auch in der Bauwirtschaft und der Seeschifffahrt kommt das Überbrückungsgeld zum Einsatz. Viele Menschen, welche in den genannten Branchen arbeiten, können ihren erlernten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Gründen häufig nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ausüben. Daher sind die betroffenen Personen auf Unterstützung in der Übergangsphase angewiesen. (2)

Aufgrund von hohen Alter oder Betriebsunfällen können Personen der Baubranche ihrer Beschäftigung häufig nicht bis zur Rente nachgehen, weshalb sie dann Überbrückungsgeld erhalten. (Bildquelle: unsplash / Jack Sloop)

Wem steht Überbrückungsgeld zu?

Es gibt verschiedene Lebensumstände, die dazu führen, Überbrückungsgeld zu erhalten. Die häufigsten dieser Gründe haben wir dir hier angeführt.

  • Arbeitslose: Langzeit – Arbeitslose, welche in die Selbstständigkeit einsteigen wollen, erhalten Überbrückungsgeld.
  • Berufsunfähigkeit durch einen Betriebsunfall: Tritt während der Arbeit ein Betriebsunfall ein, welcher dazu führt, dass die betroffene Person arbeitsunfähig ist, so steht dieser Überbrückungsgeld zu.
  • Berufskrankheit: Wenn aufgrund der auszuführenden Tätigkeit im Beruf eine Krankheit auftritt, so erhält die erkrankte Person Überbrückungsgeld.
  • Berufsunfähigkeit: durch Alter Menschen, die aufgrund Berufsunfähigkeit nicht bis zum Renteneintrittsalter arbeiten können, erhalten Überbrückungsgeld. Dies trifft häufig bei Personen aus der Bauwirtschaft und Seeschifffahrt zu, da diese eine hohe körperliche Fitness verlangt.
  • Haft: Unter Überbrückungsgeld während der Haft versteht man eine angesparte Summe, die der Häftling nach der Entlassung bekommt. Dieses Überbrückungsgeld setzt sich meist aus den Einkünften des Gefangenen durch verrichtete Arbeit in Haft und Beschäftigung zusammen. Es soll den Gefangenen und deren Angehörigen im ersten Monat nach der Entlassung den Lebensbedarf decken. (5)

Genaue und individuelle Auskünfte bezüglich Anspruch auf Überbrückungsgeld gibt die Industrie- und Handelskammer.

Wie hoch ist das Überbrückungsgeld?

Das Überbrückungsgeld wird individuell berechnet und setzt sich aus zwei Beträgen zusammen.
Das Überbrückungsgeld ist individuell, beim Gründungszuschuss handelt es sich um einen fixen Betrag

Es besteht aus dem Arbeitslosengeld, welches der Arbeitnehmer zuletzt bezogen hat (oder bei Arbeitslosigkeit beziehen hätte können) und den dazu entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen. Diese pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge werden als Zuschlag prozentual ermittelt.

Info Zum Thema Gründungszuschuss: Beim Gründungszuschuss handelt es sich um einen fixen Betrag von 300 Euro. Dieser wird für maximal fünfzehn Monate ausbezahlt. Parallel zum Gründungszuschuss wird das Arbeitslosengeld für sechs Monate ausbezahlt. (2)

Wo kann Überbrückungsgeld beantragt werden?

Wenn du dich für das Thema Überbrückungsgeld beziehungsweise Gründungszuschuss interessierst, solltest du bei Steuerberatern und bei der Industrie- und Handelskammer angebotene Beratungsdienste für Existenzgründer und Antragsteller in Anspruch nehmen. Diese klären dich dann auf, ob du an einem Existenzgründer – Seminar teilnehmen musst, welches bei einigen Arbeitsagenturen vorgeschrieben ist. In diesem Seminar werden die Modalitäten des Antragsverlaufes und die Kriterien für die Förderung detailliert erläutert und besprochen.

Fazit

Überbrückungsgeld ist vor allem für Menschen in außergewöhnlichen Lebenssituationen und Übergangsphasen wichtig und dient zur Unterstützung. Es wird vom Staat oder anderen Institutionen bezahlt.

Wir empfehlen dir, dich bei Fragen rund um das Thema Überbrückungsgeld an einen Steuerberater oder an die Industrie- und Handelskammer zu wenden. Diese können dich umfassend beraten und individuell auf deine Bedürfnisse eingehen.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] http://www.rechtslexikon.net/d/%C3%BCberbr%C3%BCckungsgeld/%C3%BCberbr%C3%BCckungsgeld.htm

[2] https://www.steuererklaerung-verstehen.de/lexikon/ueberbrueckungsgeld/

[3] https://www.foerderland.de/finanzen/foerderung/gruendungszuschuss/ueberbrueckungsgeld/

[4] https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/sozialrecht/ueberbrueckungsgeld

[5] https://www.caritas.de/glossare/ueberbrueckungsgeld

Bildquelle: pixabay / Chronomarchie

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