Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024
Der Arbeitsmarkt ist ein hartes Pflaster. Dabei stellen sich sowohl für Jobbewerber, als auch für Unternehmen viele Hürden und Fragen. Das Probearbeiten liefert hierbei eine Möglichkeit für beide Parteien sich ein besseres Bild vom zukünftigen Arbeitsplatz bzw. einem potenziellen Bewerber zu machen.

In diesem Beitrag erfährst du alles über das Probearbeiten. Wir informieren dich darüber, welche Möglichkeiten es gibt und auf welche Dinge du unbedingt achten musst, damit beim nächsten Probearbeiten auch alles glatt läuft.




Das Wichtigste in Kürze

  • Das Probearbeiten unterscheidet sich von der sogenannten Probezeit, da das Probearbeiten noch vor Abschluss eines Arbeitsvertrags stattfindet. Hierbei spricht man auch von einem unverbindlichen Einfühlungsverhältnis.
  • Eine Einladung zum Probearbeiten stellt eine Chance zum gegenseitigen Kennenlernen dar. Der Unternehmer soll so die Möglichkeit haben sich ein genaueres Bild vom Bewerber zu machen, während dieser im Gegenzug seinen potenziellen Arbeitsplatz näher kennenlernen kann.
  • Da das Gesetz die Bestimmungen hierzu nicht genau geregelt hat, ist die Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen während des Probearbeitens sehr wichtig, um nicht irrtümlich ein Arbeitsverhältnis zu begründen.

Glossareintrag: Der Begriff Probearbeiten im Detail erklärt

Um dich bestmöglich über das Probearbeiten zu informieren, haben wir für dich alle wichtigen und häufigen Fragen zu diesem Thema zusammengesucht und beantwortet. So bist du am neuesten Stand, wenn um die nächste Probearbeit geht.

Was genau ist Probearbeiten?

Zuallererst muss der Begriff des Probearbeitens von der sogenannten Probezeit abgetrennt werden. Hierbei handelt es sich nämlich um zwei unterschiedliche Dinge, welche oft miteinander verwechselt werden.
Probearbeiten und Probezeit sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.

Der entscheidende Unterschied liegt hierbei im Arbeitsverhältnis. Während ein Probearbeiten noch vor der Schließung des eigentlichen Arbeitsverhältnisses zustande kommt, beginnt die Probezeit erst zu laufen, nachdem ein Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag) begründet wurde. Die Probezeit hat demnach mit dem Probearbeiten nichts zu tun und unterliegt anderen rechtlichen Rahmenbedingungen. (1)

Probearbeiten kann somit auch einfacher als eine Probe vor der eigentlichen Probezeit definiert werden.

Wozu dient das Probearbeiten?

Das Probearbeiten ist ein nützliches Instrument, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Entscheidungsprozesse können durch eine Vielzahl an Jobs, als auch an guten Bewerbern oft schwer und komplex sein. Das Probearbeiten soll dabei einen besseren Eindruck von Arbeitsplatz/Bewerber ermöglichen. (2)

Probearbeiten sollte als ein gegenseitiges erstes Beschnuppern gesehen werden. Dadurch soll ein zukünftiger Arbeitgeber die Möglichkeit haben einen Interessenten näher kennenzulernen und dieser im Gegenzug seinen Arbeitsplatz. (Bildquelle: Marten Bjork / unsplash)

Durch Probearbeiten sollten beide Parteien die Chance erhalten sich beim Gegenüber einen Eindruck zu verschaffen. Nichtsdestotrotz kann es hierbei in Einzelfällen auch dazu kommen, dass Firmen das Probearbeiten als Chance auf gratis Arbeitskräfte sehen. Dies ist natürlich nicht Sinn und Zweck von Probearbeit und wird deswegen im Gesetz durch gewisse Rahmenbedingungen eingegrenzt.

Welche Rahmenbedingungen gibt es beim Probearbeiten zu beachten?

Die gesetzliche Lage bezüglich des Probearbeitens ist nicht zu 100 Prozent geregelt. Somit ergibt sich hierbei ein gewisser Ermessensspielraum. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Rahmenbedingungen geschaffen, welche wir dir hier zusammengetragen haben:

  • Unverbindliches Einfühlungsverhältnis: Das Probearbeiten wird rechtlich auch als “Einfühlungsverhältnis” bezeichnet. Wird vor dem Probetag nichts anderes vereinbart, so bestehen bei so einem Verhältnis keine gegenseitigen Rechte oder Pflichten. Diese Tatsache ist wichtig für die Abgrenzung zum echten Arbeitsverhältnis. (3)
  • Freiwillige Basis: Damit das Probearbeiten auch für den Arbeitgeber unverbindlich bleibt, muss die Arbeit des Bewerbers auf rein freiwilliger Basis erfolgen. Dabei darf der Bewerber weder an bestimmte Arbeitszeiten gebunden, noch darf von ihm die Erfüllung bestimmter Aufgaben verlangt werden.
  • Berufskleidung: Der Bewerber ist nicht zum Tragen von Berufskleidung verpflichtet. Eine Verpflichtung bestimmte Kleidung zu tragen kann bereits als Begründung eines Arbeitsvertrages gesehen werden.
  • Arbeitsausmaß: Das Ausmaß der getätigten Arbeiten während dem Probearbeiten ist ebenfalls entscheidend. Der Bewerber sollte hierbei lediglich mithelfen und verschiedene Bereiche kennenlernen, jedoch keinesfalls selbstständig Arbeitsaufträge ausführen, welche normalerweise entlohnt werden.
  • Kein Direktionsrecht: Während dem Probearbeiten verfügt der Arbeitgeber gegenüber dem Bewerber über kein Direktionsrecht. Der Bewerber ist somit nicht dazu verpflichtet Arbeitsanweisungen zu befolgen. Davon unberührt bleibt jedoch das Hausrecht, wonach dem Bewerber wohl gewisse Handlungen untersagt werden dürfen. (4, 5)
  • Entlohnung: Falls der Bewerber für seine Mühen auch eine Entschädigung erhält, so sollte dies auch ausdrücklich als Entschädigung für den Zeitaufwand bezeichnet werden. Auf keinen Fall sollte die Arbeitsleistung des Bewerbers vergütet werden, da dies auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis hindeuten könnte.
  • Anmeldung: Beim Probearbeiten ist es nicht erforderlich den Bewerber beim Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Werden einer oder mehrere dieser Punkte nicht befolgt, so kann im Streitfall das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses interpretiert werden, wodurch den Arbeitgeber gewisse Pflichten treffen. Demnach ist der Bewerber für seine geleistete Arbeit zu entlohnen. Darüber hinaus, ist für die Entlassung des Bewerbers auch die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.

Welche Dauer kann für das Probearbeiten angesetzt werden?

Die Dauer des Probearbeitens ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich geregelt. Das kann die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts unter Umständen schwierig machen. Im Einzelfall müssen alle Umstände berücksichtigt werden, um über ein potenzielles Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden.
Die Dauer der Probearbeit sollte möglichst kurz gehalten werden, um keinen Spielraum für Missverständnisse zu schaffen.

Die Dauer der Probearbeit ist also nicht alleinig ausschlaggebend. Jedoch empfehlen Experten die Zeit so gering wie möglich zu halten. Mit etwa einem halben Tag ist man hier definitiv auf der sicheren Seite. In manchen Fällen kann es aber sinnvoll sein den Bewerber über mehrere Tage zum Probearbeiten einzuladen. Das kann etwa der Fall sein, wenn verschiedene Prozesse im Betrieb ein solches Vorgehen erfordern. (6)

In keinem Fall sollte die Probearbeit jedoch über die Obergrenze von einer Woche hinausgehen, da sonst unbeabsichtigt ein Arbeitsverhältnis entstehen könnte. Werden mehrere Bewerber eingeladen und getestet, kann es auch Sinn machen einen Bewerber erneut zu einem Probearbeiten einzuladen. Das ist rechtlich nicht problematisch.

Wird Probearbeiten bezahlt?

In der Regel wird das Probearbeiten nicht bezahlt, da es sich um ein reines Einfühlungsverhältnis handelt und der Arbeitgeber nicht zu einer Bezahlung verpflichtet ist. In vielen Fällen werden Fahrtkosten ersetzt, was aus rechtlicher Perspektive nicht weiter problematisch ist.

Eine Bezahlung ist jedoch nicht verboten. Um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden, sollte eine Bezahlung aber klar als Entschädigung für den Zeitaufwand bezeichnet werden. Dabei sollte ebenfalls klar formuliert werden, dass es sich nicht um eine Vergütung von geleisteter Arbeit handelt.

Da der Bewerber keine Tätigkeiten ausführen sollte, welche normalerweise vergütet werden, besteht auch keine Verpflichtung zu einer Bezahlung. Sollte der Bewerber dennoch entschädigt werden, dann empfiehlt es sich die genaue Sachlage auch schriftlich festzuhalten.

Was sollte ich als Arbeitnehmer beim Probearbeiten beachten?

Abgesehen von den bereits genannten Punkten bezüglich rechtlichen Rahmenbedingen, willst du dich ja bestimmt auch von der besten Seite zeigen. Deinen ersten Eindruck hast du dabei vermutlich schon beim Vorstellungsgespräch hinterlassen. Dabei solltest du nicht unvorbereitet an die Sache rangehen.

Durch die Einladung zum Probetag kannst du durchaus davon ausgehen, dass dein Bewerbungsgespräch gut verlaufen ist. Trotzdem solltest du das Probearbeiten nicht zu locker angehen. Dein zukünftiger Arbeitgeber wird die Zeit auch dafür nützen sich ein besseres Bild von dir zu machen.

Damit du deinen Probetag auch mit Sicherheit erfolgreich meisterst haben wir dir die wichtigsten Dinge zusammengetragen, um dich optimal vorzubereiten:

  • Meldung beim Arbeitsamt: Falls du derzeit als arbeitslos gemeldet bist, sollte ein Probetag jedenfalls beim Arbeitsamt gemeldet werden. Das erspart dir im Zweifelsfall weiteren Aufwand und sichert dir einen Unfallversicherungsschutz für den Probetag.
  • Vorab-Information: Wenn du es nicht schon vor dem Vorstellungsgespräch getan hast, dann ist es spätestens vor dem Probetag an der Zeit dein Hintergrundwissen über deinen zukünftigen Arbeitgeber aufzufrischen. Das kann dir beim Gespräch mit dem Chef und zukünftigen Kollegen den nötigen Vorteil verschaffen.
  • Gegenseitiges Kennenlernen: Sei zuversichtlich und selbstbewusst. Am Probetag sollten keine Meisterwerke von dir verlangt werden. Vielmehr geht es darum dir die Möglichkeit zu geben deinen künftigen Arbeitsplatz ein bisschen besser vorzustellen und deinem Arbeitgeber die Möglichkeit einen besseren Eindruck von dir zu bekommen.
  • Die beste Seite: Selbstredend aber zur Vollständigkeit trotzdem erwähnt sei, dass du dich von deiner besten Seite geben solltest. Kleide dich dem Job angemessen und zeige Manieren. Im Zweifelsfall ist “overdressed” immer besser als “underdressed”. Eine überflüssige Krawatte kannst du auch schnell wieder entfernen.
  • Pünktlichkeit: Dieser Punkt zählt zwar unter anderem zu guten Manieren, er soll dir jedoch nochmals seine Wichtigkeit untermauern. Deine Pünktlichkeit ist mitunter der allererste Eindruck, den du hinterlassen kannst und Unpünktlichkeit wird niemals gern gesehen.
  • Eindrücke sammeln: Nutze den Probetag nicht nur dafür einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen, sondern auch um möglichst viele Eindrücke zu sammeln. Achte auf die Dynamik und Atmosphäre im Team. Wie verläuft die Art der Zusammenarbeit? Auch die Büroausstattung und verwendete IT sind maßgeblich für dein Wohlfühlen.
  • Prioritäten setzen: Verschiebe nach Möglichkeit alle anderen Termine, welche du dir am Probetag gemacht hast. Du solltest deine Aufmerksamkeit voll und ganz dem Probetag widmen und äußere Störeinflüsse minimieren. Weitere Termine an dem Tag bereiten dir nur unnötigen Stress und halten dich davon ab den maximalen Nutzen aus dem Tag zu ziehen.

Beherzigst du alle genannten Punkte, so steht einem gelungenen Probetag nichts im Wege. Zeige Engagement und Interesse, wenn es die Situation erlaubt und verhalte dich deinen potenziellen neuen Kollegen respektvoll gegenüber. Als letzter Tipp sei erwähnt, dass dein Smartphone für die paar Stunden am besten in deiner Tasche bleibt.

Kann Probearbeiten vertraglich geregelt werden?

Die Antwort ist ja. Eine vertragliche Vereinbarung über das Probearbeiten ist durchaus sinnvoll und von Rechtsexperten empfohlen. So kann der Arbeitgeber sichergehen ungewollte Missverständnisse zu beseitigen und beim Bewerber mögliche Unklarheiten zu beseitigen. (7)

Ein Vertrag über ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis dient vor allem dazu dieses von einem normalen Arbeitsverhältnis abzugrenzen. Für so eine schriftliche Vereinbarung lassen sich auch viele nützliche Mustervorlagen im Web finden. Trotzdem ist es ratsam solche im Einzelfall vorher von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Fazit

Probearbeiten ist ein nützliches Werkzeug für Unternehmer, als auch für Bewerber. Beiden Parteien wird so ein unverbindliches Kennenlernen ermöglicht und so die Chance gegeben sich gegenseitig besser vorzustellen.

Der Gesetzgeber hat jedoch keine genauen Vorgaben dazu gegeben, wie das Probearbeiten ausgestaltet werden soll. Hierbei ist es notwendig sich an den groben Rahmenbedingungen zu orientieren, um keine ungewollten Verpflichtungen einzugehen.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] https://www.arbeitsvertrag.org/probezeit/

[2] https://www.arbeitsrechte.de/probearbeiten/

[3] http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE070111942&doc.part=L

[4] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/direktionsrecht-29604

[5] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/hausrecht-36500

[6] https://www.arbeitsrechte.de/probearbeiten/

[7] https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/10/24/das-arbeitsrechtliche-einfuehlungsverhaeltnis-unbezahltes-schnuppern-erlaubt/

[8] https://www.impulse.de/management/recruiting/probearbeiten/2097218.html#Sollte_der_Arbeitgeber_vorm_Probearbeiten_einen_Vertrag_mit_dem_Bewerber_abschliessen

Bildquelle: 123rf / Dmitrii Shironosov

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