Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024

Der Aufbau einer beruflichen Karriere setzt sich grundsätzlich aus vielen Teilen zusammen. Allen voran steht die Ausbildung. Sie dient als Grundlage dafür, die wesentlichsten Aspekte des gewünschten Teilbereichs zu erlernen. Dies ermöglicht Unternehmern und frisch gebackenen Absolventen als zusätzliche Basis, eine Eingliederung in fachspezifische Prozesse durchzuführen.

Zusammen mit dem Abschluss sind allerdings auch berufliche Erfahrungen entscheidend. Sowohl während als auch unmittelbar nach der Ausbildung werden diese Wegbereiter für die zukünftige Karriere absolviert. Obwohl die erlernte Praxis dabei im Vordergrund steht, sollten auch die Rechte und Ansprüche der Praktikanten stets im Auge behalten werden. Dazu gehört unter anderem die Auszahlung eines Mindestlohns.




Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mindestlohn für ein Praktikum in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben. Der selbe Wert findet auch in Kombination mit normalen Arbeitsverträgen Anwendung.
  • Deutschland ist das einzige Land der DACH-Region, welches eine solche Regelung aufweist. In der Schweiz und Österreich gibt es keine gesetzlichen Vereinbarungen zum Verdienst von Praktikanten.
  • Um in Deutschland den Mindestlohn als Praktikant zu erhalten, sind jedoch ebenfalls einige Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise findet dieser Grundsatz bei Minderjährigen nur in Ausnahmefällen Anwendung.

Definition: Was ist ein Praktikum?

Ein Praktikum dient prinzipiell als Wegweiser, um in einer ausgewählten Branche möglichst schnell Fuß fassen zu können. Durch die Anstellung als Praktikant erhalten Neulinge die Möglichkeit, typische Betriebsstrukturen sowie Aufgabenbereiche aus der Nähe kennenzulernen.

Die Anstellungsdauer ist dabei üblicherweise beschränkt. Je nach Aufgabengebiet und angestrebtem Lerneffekt sind in etwa drei bis sechs Monate handelsübliche Größen. In speziellen Fällen kann sich ein Praktikum auch über ein Jahr oder einen noch längeren Zeitraum erstrecken. Unter diesen Umständen ist jedoch grundsätzlich eher eine anschließend permanente Übernahme geplant.

In einem Praktikum geht es hauptsächlich darum etwas neues zu lernen und einen Einblick in einen bestimmen Beruf zu bekommen. (Bildquelle: 123rf.com / stylephotographs)

Ratgeber: Fragen zum Praktikum und dem Mindestlohn, mit denen du dich auseinandersetzen solltest

Absolvierst du ein Praktikum besitzt das Thema Entlohnung neben den Erfahrungswerten ein ebenso hohes Maß an Wichtigkeit. Damit du diesbezüglich entsprechend vorbereitet bist, haben wir die wichtigsten Informationen dazu anschließend zusammengefasst.

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn für Praktikanten im deutschsprachigen Raum?

Damit du und andere Praktikanten nicht ausgebeutet werden können, ist eine Entlohnung normalerweise gesetzlich geregelt. In deutschsprachigen Ländern wird im direkten Vergleich diesbezüglich jedoch unterschiedlich vorgegangen. In Deutschland ist ein Mindestlohn seit dem Jahr 2015 verpflichtend – seitdem wird diese stündliche Vergütung laufend erhöht.
Für das Jahr 2020 sind 9,35 € stündlich vorgesehen. Dieser Richtwert gilt für Angestellte und auch Praktikanten.

In Österreich stellt sich die Lage etwas komplizierter dar. Hier ist keine gesetzliche Verankerung des Mindestlohns vorhanden. Besonders in Zusammenhang mit Pflichtpraktika, sprich im Rahmen des Studiums erforderlichen Tätigkeiten, werden Beschäftigungen oft als Ausbildungsverhältnisse angeführt – eine Entlohnung gehört dabei nicht zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers. Auch eine Klassifizierung als Volontariat ist möglich. In diesem Fall beschränkt sich die Vergütung oft auch ein Taschengeld in der Größenordnung von 100 €. Solltest du daher ein Praktikum in Österreich anstreben, solltest du eher nur einen Arbeitsvertrag unterschreiben. In einem Ausbildungsvertrag verzichtest du neben einer Vergütung auch auf eine Meldung bei der Sozialversicherung, Urlaubstage und eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Der Mindestlohn unterscheidet sich von Land zu Land. In machen Länder, z.B. Österreich, gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. (Bildquelle: 123rf.com / Bartolomiej Pietrzyk)

Auch in der kleineren Alpenrepublik werden gesetzliche Bestimmungen eines Mindestlohns für Praktikanten vergeblich gesucht. Grundsätzlich musst du dir bei einer temporären Anstellung in diesem Land keine Sorgen bereiten. Der durchschnittliche Verdienst liegt laut Studien bei etwa 1.800 € brutto. Faktoren wie Erfahrung, Branche und Philosophie des Unternehmens spielen hierbei zusätzlich Rollen. In diesem Zusammenhang sollte dir jedoch auch bewusst sein, dass du mit deutlich höheren Lebenshaltungskosten konfrontiert sein wirst.

Müssen Praktikanten mit Mindestlohn auch bei der Sozialversicherung gemeldet werden?

In Kombination mit einem Praktikum solltest du zwar auf deine wirtschaftlichen Rechte bestehen, gleichzeitig aber auch deinen Schutz im Auge behalten. Während der Dauer deiner Beschäftigung besteht diesbezüglich ein Anspruch – Unternehmer müssen alle Personen, die in der Betriebsstruktur eingebunden sind, zumindest bei der Unfallversicherung registrieren.

Diese Meldung ist auch in Zusammenhang mit einem Pflichtpraktikum erforderlich. Solche Praktika erfordern keine Meldung bei der Sozialversicherung – ein Schutz vor Unfällen ist jedoch verpflichtend.

In diesem Zusammenhang spielt die Höhe der Entlohnung ebenfalls eine entscheidende Rolle. Als unbezahlter Praktikant musst du dich alleine um alle Beiträge für etwaige Schutzversicherungen kümmern. Arbeitgeber sind hierbei nicht verpflichtet, die Zahlung notwendiger Pauschalen zu leisten. Eine entsprechende Absicherung muss entweder über eine Familienversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten erfolgen.

Lediglich Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung müssen vom Unternehmen geleistet werden.

Ein monatlicher Verdienst von 325 € gilt hier als wichtiger Leitfaden. Wirst du zwar bezahlt, dein Verdienst liegt jedoch unter diesem Wert, wird der Arbeitgeber zur Kasse gebeten. Die Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung müssen von ihm getragen werden. Verdienst du jedoch mehr, wird die Verantwortung aufgeteilt. Die gesamten Kosten werden zu jeweils zwei Hälften von dir und deinem Arbeitgeber gedeckt. Hier muss beachtet werden, dass die regulären Beitragssätze auch für Verdienste zwischen 450 und 850 € gelten.

In welchen Branchen können Praktikanten grundsätzlich mit den höchsten Entlohnungen rechnen?

Wie viel du als Praktikant verdienst, hängt nicht nur von der Berücksichtigung des Mindestlohns ab. Befristete Angestellte können in Deutschland auch unter der Berücksichtigung der jeweiligen Branche unterschiedlich hohe Vergütungschancen vorfinden. Die Personalbetreuung CLEVIS konnte im Jahr 2018 zu diesem Zweck interessante Beobachtungen feststellen.

Laut der detaillierten Befragung von Praktikanten bringt eine Anstellung zum Wirtschaftsprüfer und ähnlichen Beratungen das meiste Geld. Durchschnittlich über 1.400 € brutto wird Praktikanten monatlich gezahlt. Ausgewählte Unternehmen wie “Deloitte” lieferten mit einer überdurchschnittlichen Entlohnung ein zusätzlich vorteilhaftes Bild ab.

An zweiter Stelle liegen die Branchen Informationstechnologie und Telekommunikation. Fast 1.300 € erhalten Praktikanten in solchen Firmen ausgezahlt. In diesem Zusammenhang kann jedoch vor allem der aktuellste Ausbildungsgrad einen entscheidenden Vorteil liefern. Unternehmen wie “TNG” überschreiten den Durchschnittswert mit teilweise 200 bis 300 € monatlich.

Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen du deutlich weniger lukrative Stellen besetzen würdest. Forschungen an einer Universität können zwar spannend sein – die durchschnittliche Praktikantenentlohnung von 1.000 € macht jedoch möglicherweise Lust auf Veränderung. Praktikanten der Branchen Chemie und Baugewerbe müssen mit ähnlich hohen Mitteln auskommen.

Mit dem höchsten Praktikumslohn kannst du im Bereich IT und Telekommunikation rechnen. (Bildquelle: 123rf.com / Bartolomiej Pietrzyk)

Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt des Mindestlohns zu erfüllen?

Ausschließlich in Deutschland kannst du dich diesbezüglich somit in Sicherheit wiegen. Ganz lückenfrei sind auch jene Regelungen nicht. Um den deutschen Mindestlohn als Praktikant zu erhalten, müssen unter Anderem von deiner Seite aus einige Bedingungen erfüllt werden. Andernfalls musst du auch hier damit rechnen, ohne bzw. nur mit geringer Vergütung für deine Arbeit entlohnt zu werden. Für eine optimale Vorbereitung wollen wir dir diese Aspekte in weiterer Folge aufschlüsseln

Das Mindestalter

Wie alt du beim Beginn deines Praktikums bist, spielt aus gesetzlicher Perspektive eine entscheidende Rolle. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nämlich ausschließlich für Erwachsene. Absolvierst du ein Praktikum unmittelbar nach der Schule bzw. während den Sommerferien, musst du deine Erfahrungen möglicherweise ohne Entgelt machen. In diesem Zusammenhang besteht jedoch auch eine Ausnahme. Besitzt du trotz Minderjährigkeit eine Berufsausbildung, hast du dennoch Anspruch auf einen Mindestlohn. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Praktikanten auf eine solche Ausbildung verzichten. Die Vorteile ergeben sich nicht nur durch die Bezahlung – auch in weiterer Folge ist ein Bestehen auf dem Arbeitsmarkt deutlich wahrscheinlicher.

Die Dauer des Praktikums

Wie lange dich dein Arbeitgeber beschäftigt, beeinflusst auch deine Chancen für einen finanziellen Bezug. In diesem Zusammenhang sind drei Monate eine wichtige Grenze. Nur eine Anstellung, die über diesen Zeitraum hinausgeht, kann eine Bezahlung auf Basis des Mindestlohns nach sich ziehen. Dabei ist vor allem deine Rolle während dieser Zeit entscheidend. Als Praktikant trägst du nicht sofort zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei, da du zunächst erst in die Strukturen eingearbeitet werden musst. Dabei stehen unternehmerische Ausgaben keine bzw. nur sehr geringe Einnahmen gegenüber. Anhand dieser Grundlage ist ein Unternehmen somit nicht verpflichtet, dir den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen.

Die Art des Praktikums

Ebenso wie in Österreich sieht es in Deutschland mit Pflichtpraktika schwierig aus. Auch hier besteht kein Anspruch auf Mindestlohn, wenn deine Anstellung aufgrund des Curriculums deines Studiums erforderlich ist. Ebenso schlecht steht es für ein Praktikum während der Berufsausbildung bzw. einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung aus.

Befindest du dich in einer Vorbereitung zur Berufsausbildung, findet der deutsche Mindestlohn hier auch keine Anwendung.

Eine ähnliche Regelung existiert in Zusammenhang mit freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Rahmen eines Studiums finden jedoch oft sogenannte Orientierungspraktika statt. Diese sind zwar im Normalfall auf drei Monate beschränkt – eine nachträgliche Verlängerung der Beschäftigung ist jedoch möglich. In diesem Fall kann es unter Umständen kompliziert werden. Die gesetzlichen Grundlagen legen nämlich nicht fest, ob dir in jenen Fällen auch rückwirkend eine Entlohnung zusteht. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine eigene Servicenummer eingerichtet, die sich mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigt. Mit der Mindestlohnhotline musst du dich somit im Zweifelsfall nicht automatisch mit nachteiligen Konditionen abfinden.

Fazit

Der Mindestlohn für Praktikanten kann eine schwierige Angelegenheit sein. In der DACH-Region ist eine solche Regelung nur deutschlandweit verfügbar – und selbst hier müssen einige Auflagen zur Erfüllung erbracht werden. Damit von einem solchen Beschäftigungsverhältnis nicht nur vom Arbeitgeber profitiert werden kann, sollten zukünftige Angestellte sehr genau darauf achten, welche Inhalte in ihrem Vertrag festgelegt sind.

In diesem Zusammenhang ist auch ein Versicherungsschutz wichtig. Ebenso wie in Sachen Mindestlohn besteht hier ein Anspruch, den du unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen kannst. Auch hier gilt: Achte genau auf die vertraglichen Modalitäten. Sonst riskierst du zusätzlich, dich vor unangenehmen Tatsachen wiederzufinden.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html

[2] https://www.paychex.de/wissenswertes/lohnabrechnung-updates/praktikanten-und-sozialversicherung/

Bildquelle: 123rf.com / Aleksandr Davydov

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