Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen liegt heutzutage nicht nur im Trend, sondern ist auch mit zahlreichen Vorteilen verbunden. Ist man als hauptberuflicher Gründe einem großen Druck und finanziellem Risiko ausgesetzt, kann man mit einem Nebenerwerb zunächst die Geschäftsidee auf dem Markt testen und sich bereits langsam einen eigenen Kundenstamm aufbauen – ganz ohne Risiko.

Nicht zuletzt entscheiden sich Gründer deshalb für diese sichere Variante und nutzen sie als Sprungbrett in die vollständige Selbstständigkeit. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, um das Geschäft auch erfolgreich gründen und führen zu können. Alles was du zum Aufbau einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in Deutschland wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.




Das Wichtigste in Kürze

  • Nebenberuflich Selbstständig bist du, wenn du zusätzlich zu deinem Hauptberuf einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, die aber nicht deinen Arbeitsmittelpunkt darstellt.
  • Möchtest du eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufnehmen, musst du einige Dinge beachten, was die Anzahl der Stunden, Kranken- und Sozialversicherung oder das Zahlen von Steuern anbelangt.
  • Die Anmeldung beim Gewerbeamt, die Wahl der Rechtsform und das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens sind wichtig, damit du dich nebenberufliche selbstständig machen und deine Idee offiziell in die Tat umsetzen kannst.

Definition: Was bedeutet nebenberuflich selbstständig?

Einfach gesagt ist jeder nebenberuflich selbstständig, der sich zusätzlich zu seinem Hauptberuf noch ein zweites Standbein aufbaut und dieses auch als sein eigener Chef betreibst. Grundsätzlich gilt dabei, dass deine Selbstständigkeit nicht der Mittelpunkt deines Arbeitslebens ist und du mehr Zeit für deinen Hauptberuf aufwendest.

Dieses Arbeitsmodell ist heutzutage weit verbreitet und sehr beliebt. Laut dem KfW Gründungsmonitor haben im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Existenzgründer im Nebenerwerb gegründet. Denn bringt eine Selbstständigkeit immer auch Risiken und eine große Verantwortung mit sich, bist du bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit über deinen Hauptarbeitgeber weiterhin abgesichert – sowohl in finanzieller als auch sozialer Hinsicht.

Es handelt sich sozusagen um einen kleinen Nebenjob, allerdings bist du dabei dein eigener Chef und triffst deine Entscheidungen in der Regel ganz allein.

Es kann jedoch auch sein, dass du zwar nebenberuflich selbstständig bist aber trotzdem einem Chef unterstehst und woanders angestellt bist, beispielsweise wenn du als freier Mitarbeiter oder Freelancer für ein anderes Unternehmen arbeitest.

Hintergründe: Was du über eine nebenberufliche Selbstständigkeit wissen solltest

Sich mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ein zweites Standbein aufzubauen, ist für viele Arbeitnehmer eine optimale Möglichkeit, die Haushaltskasse etwas aufzubessern und seiner Tätigkeit frei nachgehen zu können. Dennoch sollten die Chancen und Risiken abgewogen und vorab rechtliche und organisatorische Dinge unbedingt geklärt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit klingt doch eigentlich nach dem perfekten Plan, sich etwas Geld dazuzuverdienen. Jedoch musst du einige Dinge beachten, um im Nebenerwerb auch Erfolg zu haben und dich natürlich auch an gewisse Regeln halten. Mehr dazu, erfährst du in den folgenden Abschnitten.

Krankenversicherung und Sozialversicherung

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit laufen die gesetzliche Kranken- und Sozialversicherung in der Regel über den Hauptarbeitgeber. Grundsätzlich bedeutet eine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht, dass du eine zweite Versicherung abschließen oder mehr Geld zahlen musst. Das bestimmst allerdings nicht du, sondern leider deine Krankenkasse.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man unbedingt das Gespräch mit der Krankenkasse suchen. Da du mit deiner zusätzlichen Tätigkeit jetzt mehr verdienst und dein Gesamteinkommen pro Monat nun höher liegt, kann es sein, dass du auch einen höheren Betrag an die Krankenkasse abführen musst.

Betreibst du deine Nebentätigkeit und auch deinen Hauptberuf in Teilzeit kommt es häufiger vor, dass die Krankenkasse deine Nebentätigkeit nicht als solche anerkennt, da Einnahmen und Zeitaufwand die der Haupttätigkeit überschreiten. In solchen Fällen musst du dann sowohl für deine abhängige Beschäftigung als auch für deinen Nebenerwerb Beiträge zahlen und dich freiwillig gesetzlich versichern.

Stundenanzahl pro Woche

Möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen, kannst du leider nicht einfach alle Zeit und Energie in deine neue Geschäftsidee stecken, denn auch hier unterliegst du wieder gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich dürfen Einnahmen und die geleistete Stundenzahl pro Woche nicht über denen des Hauptberufes liegen.

Arbeitest du in Vollzeit, darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für deine nebenberufliche Selbstständigkeit investieren und auch dein Einkommen darf nicht über dem des Hauptberufes liegen.

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit ist es wichtig auf die maximale Stundenanzahl pro Woche zu achten. Du darfst 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. (Bildquelle: pixabay.com / JESHOOTS-com)

Familienversicherte Hausfrauen oder Männer dürfen ebenfalls bis zu 20 Stunden in der Woche ihrer Nebentätigkeit nachgehen, dabei allerdings maximal einen Gewinn von etwa 450 € vor Steuern erzielen, damit bei der Krankenkasse keine Nachzahlungen anfallen. Diese Werte sind jedoch jahresabhängig und sollten vorher bei der zuständigen Kasse erfragt werden.

Steuerabgaben

Das Thema Steuern ist wohl bei allen Berufsfeldern ein leidiges Thema, blickt man in diesem Dschungel kaum noch durch. Ist man nebenberuflich Selbstständig, muss man natürlich auch mehr Formulare ausfüllen und die Einnahmen sowie Ausgaben für seine Tätigkeit dem Finanzamt jährlich mitteilen. Bei Kleinunternehmen erstellst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), um dem Finanzamt deine Einkünfte und Ausgaben des Gewerbebetriebes mitzuteilen.

Unser Tipp vorab: Suche dir für deine erste Steuererklärung am besten einen Steuerberater, der dir beim Ausfüllen aller Formulare behilflich ist.

Er kann dir genau sagen, was du von der Steuer absetzen kannst und welche Felder du wie ausfüllen musst, damit alles seine Richtigkeit hat und du nicht unwissentlich zu viele oder zu wenig Steuern zahlst.

Umsatzsteuer

Erwirtschaftest du voraussichtlich mehr als 17.500 € (ab dem 01. Januar 2020 22.000 €)  im vorangegangenen Jahr und mehr als 50.000 € im aktuellen Jahr, ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt fällig. Dafür musst du in regelmäßigen Abständen eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt schicken, in den ersten beiden Betriebsjahren ist dies in der Regel monatlich der Fall.

Verdienst du weniger, unterliegst du auf Wunsch der Kleinunternehmerregelung. Du musst keine Umsatzsteuer abführen und diese auch nicht auf Rechnungen an deine Auftragnehmer ausweisen. Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfährst du jedoch weiter unten.

Einkommensteuer

Einkommensteuer musst du in jedem Fall zahlen, und zwar sowohl für dein reguläres Arbeitseinkommen als auch für die Einnahmen aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit. Das Gehalt wird zusammengerechnet und darauf die Steuer abgeführt. Teilzeitangestellte mit einer nebenberuflichen Tätigkeit unterliegen jedoch mit beiden Gehältern oftmals der festgelegten Grenze von 9.408 € (Betrag für das Jahr 2020) und müssen somit keine Einkommensteuer zahlen. Für Verheiratete gelten die doppelten Beträge.

Gewerbesteuer

Hast du ein Gewerbe angemeldet, musst du natürlich auch Gewerbesteuer zahlen. Diese ist jedoch erst ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr fällig. Da mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit oftmals nicht solch hohe Beträge erwirtschaftet werden, entfällt diese Steuer bei den meisten Betrieben. Als Freiberufler zahlst du natürlich keine Gewerbesteuer.

Mit Angestellten gründen

Ob du mit oder ohne Angestellte gründest, spielt auch eine wichtige Rolle bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Hierfür benötigst du nämlich eine Betriebsnummer, die du von der Agentur für Arbeit erhältst, um deine Angestellten bei der Sozial- und Krankenversicherung und geringfügig Beschäftigte bei der Minijobs-Zentrale anzumelden. Außerdem müssen Angestellte bei der Berufsgenossenschaft gemeldet und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden.

Scheinselbstständigkeit

Der Begriff Scheinselbstständigkeit taucht bei einer nebenberuflichen Existenzgründung sehr häufig auf und sollte ab einem gewissen Zeitpunkt nicht einfach auf die leichte Schulter genommen werden. Hat man am Anfang natürlich wenig Auftraggeber und ist relativ neu und unerfahren in seinem Business, sollte man dies am besten irgendwann ändern. Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du:

 

  • nur für einen Auftraggeber arbeitest;
  • für deinen Hauptarbeitgeber arbeitest und dort die gleichen Aufgaben ausführst, wie bei deiner täglichen Arbeit;
  • mehr als ⅚ deines Einkommens von einem Arbeitgeber beziehst;
  • die Preise für deine Leistungen nicht selber bestimmst;
  • du nicht über deine Arbeitszeiten und -aufträge frei entscheiden kannst.

 

Grundsätzlich soll durch diese Regelung verhindert werden, dass Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen, indem sie Selbstständige beschäftigen, die aber im Endeffekt trotzdem in einem Angestelltenverhältnis arbeiten. Wird eine solche Scheinselbstständigkeit festgestellt, musst du und auch das Unternehmen, für das du arbeitest, Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen.

Arbeitgeber informieren

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, solltest du deinen Arbeitgeber auf jeden Fall darüber informieren. Oft sind im Arbeitsvertrag Klauseln enthalten die besagen, dass du nicht für die Konkurrenz arbeiten oder mögliche Nebenbeschäftigungen mit deinem Chef absprechen musst.

Ein generelles Verbot einer Nebentätigkeit kann er dir natürlich nicht erteilen, etwaige Klauseln diesbezüglich in deinem Arbeitsvertrag sind ebenfalls unzulässig. Wenn deine nebenberufliche Tätigkeit jedoch in einer direkten Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht, benötigst du unbedingt dessen Einwilligung. Andernfalls kann er dir eine Abmahnung oder sogar Kündigung erteilen.

Wenn du neben deinem Hauptjob nebenberuflich selbstständig sein willst, muss dein Arbeitgeber einverstanden sein. (Bildquelle: pixabay.com / Tumisu)

Allerdings musst du dich an gewisse Regeln halten und darfst den Fokus auf deinen Hauptberuf nicht verlieren, womit wir auch schon zur ersten Regel kommen: Die Leistung in deinem Hauptjob darf durch deine Nebentätigkeit nicht negativ beeinflusst werden. Des Weiteren gelten folgende Punkte für die Aufnahme einer Nebentätigkeit:

  • Urlaubstage oder Krankheit dürfen nicht zum Betrieb der Nebentätigkeit genutzt werden
  • Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen nach § 3 Arbeitszeitgesetz müssen eingehalten werden
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse müssen weiterhin bewahrt werden

Für Beamte, Richter, Soldaten und ähnliche Berufsgruppen ist die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit, egal in welcher Art, genehmigungspflichtig und kann sogar verboten werden.

Welche Vorteile hat eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Eine nebenberufliche Tätigkeit hat vor allem den Vorteil, dass du unabhängig arbeiten und so deinen Geldbeutel aufstocken kannst, ganz ohne Risiko. Für Eltern, Studenten oder Vollzeitbeschäftigte bleibt vor allem oft nicht die Zeit und Kraft, ein eigenes Unternehmen aus dem Boden zu stampfen und dieses hauptberuflich zu betreiben.

Fürchten sich zudem viele vor dem Schritt in die Selbstständigkeit, kann ein Nebenerwerb optimal als Sprungbrett genutzt werden, um sich erst einmal vorsichtig an den Markt heranzutasten und sich auszuprobieren. Besonders für Gründer oder Entwickler neuer Geschäftsideen ist diese Möglichkeit oft die bessere Wahl und wird dem Sprung ins kalte Wasser vorgezogen.

Klein anfangen und sich nach und nach sein eigenes Unternehmen aufzubauen ist natürlich die sichere Variante.

Geht die Idee den Bach runter und bringt keine nennenswerten Einnahmen, hat man immer noch den Hauptjob, der einen finanziell absichert. Auch der Druck, der häufig auf den Schultern von Existenzgründern lastet, kann so deutlich minimiert werden. Vor allem kann aber auch das Einkommen aus dem Hauptberuf als Finanzierungsmöglichkeit des jungen Unternehmens genutzt werden. Aber auch andersherum kann im Falle eines Verlustes des Hauptjobs der Nebenerwerb weiter ausgebaut werden und finanzielle Sicherheit bieten.

Welche Nachteile können durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit entstehen?

Natürlich ist solch eine Tätigkeit auch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Sowohl Zeit als auch Geld müssen oftmals aufgebracht werden, um mit seiner Idee voranzukommen. Je nach Berufsfeld spielt das Finanzieren aber eine untergeordnete Rolle, beispielsweise wenn du als Freelancer oder freier Mitarbeiter für ein Unternehmen tätig bist.

Dennoch musst du in jedem Fall deine freie Zeit opfern, denn von nichts kommt auch nichts. Für Eltern kann das oftmals zu einer echten Zerreißprobe werden, ist mit Kindern die Zeit sowieso schon knapp bemessen. Zum anderen musst du natürlich trotzdem gewissen Verpflichtungen nachkommen und hast dafür aufgrund deines Hauptjobs viel weniger Zeit. Das Pflegen von Geschäftsbeziehungen oder das Voranbringen deiner Ideen gehen daher durchaus langsamer vonstatten, als bei hauptberuflichen Gründern.

Zwischen welchen Rechtsformen bei einer beruflichen Selbstständigkeit kann ich mich entscheiden?

Zunächst stellt sich die Frage, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender tätig bist. Dies kannst du nicht selber entscheiden, da dies in Abhängigkeit deiner Branche per Gesetz bereits vorgegeben ist.

  • Freiberufler sind nach § 18 Einkommensteuergesetz beispielsweise selbstständige Ärzte, Journalisten, Künstler, Erzieher oder Schauspieler.
  • Gewerbetreibende sind nach dem Handelsgesetzbuch entweder Kleingewerbetreibende oder Kaufmänner.

Möchtest du eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufbauen, musst du dich auch für eine Rechtsform entscheiden, mit der du dein kleines Unternehmen in Zukunft führen willst. Häufig entscheiden sich Gründer für die Rechtsform des Einzelunternehmens. Die Gründung ist sehr einfach und kostengünstig, allerdings haftest du hier mit deinem gesamten Privatvermögen.

Bist du nicht allein und gründest zu zweit oder als Gruppe, kommt für euch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) infrage. Auch hier ist der Aufwand gering und die Kosten niedrig. Die Haftung erfolgt auch hier mit dem gesamten Privatvermögen. Sowohl für Freiberufler als auch Gewerbetreibende sind diese beiden Rechtsformen möglich.

Möchte man die Haftung beschränken, muss man sich für die Rechtsform der GmbH oder der UG entscheiden. Beides sind Kapitalgesellschaften. Aufwand und Kosten der Gründung sowie die Buchführung für das Finanzamt sind jedoch deutlich höher, während die Haftung auf einen gewissen Geldbetrag beschränkt ist. Für die Gründung einer GmbH brauchst du vor allem erstmal 25.000 Startkapital. Für eine nebenberufliche Tätigkeit ist solch eine Rechtsform also eher weniger zu empfehlen.

Kann ich mich auch ohne Hauptberuf nebenberuflich selbstständig machen?

Auch bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen, aber natürlich ist auch das wieder mit Regeln und gesetzlichen Vorschriften verbunden. Das ist vor allem im Zusammenhang mit der Gewährleistung deines Arbeitslosengeldes sehr wichtig.

Deine Tätigkeit darf pro Woche eine Grenze von 15 Stunden nicht überschreiten, damit du deinen Anspruch behältst. Die Gewinne aus deinem Nebenverdienst werden dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Im weiteren Verlauf wird dann unterschieden, ob du Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 beziehst.

  • ALG I (Arbeitslosengeld 1): Der Freibetrag liegt bei 165 € im Monat. Verdienst du mehr, so wird dein Arbeitslosengeld anteilig gekürzt.
  • ALG II (Arbeitslosengeld 2): Freibeträge einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind prozentual gestaffelt und richten sich nach dem Bruttoeinkommen.

Wenn du dich noch im Studium befindest, gelten für dich praktisch die gleichen Regeln, wie für alle anderen Gründer auch. Da die meisten Studenten bis zu ihrem 25.  Lebensjahr noch über die Eltern familienversichert sind, muss auch hier die 20 Stunden Grenze eingehalten werden, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Rentner, die bereits die Altersgrenze erreicht haben und sich nebenberuflich selbstständig machen wollen, müssen dies nicht der Rentenversicherung melden und dafür auch keine Beiträge abführen. Bei einem vorzeitigen Rentenbezug muss die Versicherung hingegen unbedingt informiert werden und es gilt hier ein maximaler Zuverdienst von 6.300 € im Jahr.

Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?

Bevor du endlich mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit durchstarten kannst, geben wir dir an dieser Stelle noch einige Tipps hinsichtlich der Ideenfindung, des Businessplans und für die Anmeldung deines Unternehmens.

Schritt 1: Ideenfindung und Businessplan

Bevor du überhaupt eine nebenberufliche Selbstständigkeit in Betracht ziehst, braucht es einer guten Geschäftsidee und auch einem Businessplan. Möchtest du als Freelancer oder freier Mitarbeiter für ein Unternehmen arbeiten, entfällt dieser Schritt natürlich und du kannst direkt zu Punkt 2 übergehen.

Der Businessplan sollte sorgfältig und mit Bedacht erstellt werden und ein schlüssiges Konzept ergeben. Sowohl finanzielle wie auch organisatorische und zielführende Aspekte sollten darin aufgeführt werden. Welche Produkte oder Dienstleistungen möchte ich wem und in welcher Weise anbieten? Welche Preise kann ich dafür verlangen? Wie wird das Verhältnis von Umsatz und Kosten aussehen? Ist diese Idee auch in ein paar Jahren noch tragfähig und für den Kunden relevant? Kannst du diese Fragen mit dem Businessplan beantworten und ein schlüssiges Konzept erstellen, solltest du den Sprung definitiv wagen.

Am Anfang deines selbstständigen Erfolgs steht eine gute Idee. Dabei kannst du ruhig kreativ sein. (Bildquelle: pixabay.com / Ramdlon)

Schritt 2: Beim Gewerbeamt anmelden

Möchtest du deine Geschäftsidee nun auf Herz und Nieren prüfen, musst du deine Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Dazu musst du zu deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung gehen und dich bei der Gewerbemeldestelle vorstellen. Der zuständige Mitarbeiter füllt mit dir gemeinsam einen Bogen aus, auf dem alle relevanten Informationen zu deiner Adresse, Art des Gewerbes und in welcher Form du dieses betreiben möchtest, festgehalten werden.

Dafür wird dann eine Anmeldegebühr fällig, die je nach Stadtverwaltung zwischen 10 und 40 € liegt. Anschließend leitet das Gewerbeamt deine Anmeldung an das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weiter und du musst erstmal nichts weiter tun, als abzuwarten. Der erste Schritt in Richtung nebenberuflicher Selbstständigkeit ist also getan.

Schritt 3: Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen

Einige Tage später wirst du Post vom Finanzamt erhalten, denn die wollen natürlich genau wissen, wie viel Geld du voraussichtlich verdienen wirst und um welche Art von Gewerbebetrieb es sich handelt. Hier kannst du auch angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, welche speziell dafür ausgelegt ist, Gründer zu entlasten. Startest du dein Business mitten im Jahr, musst du die Verdienstgrenze von 17.500 € anteilig auf das Jahr berechnen.

Der Vorteil ist natürlich, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen musst, jedoch kannst du auch keine Vorsteuer abziehen. Das bedeutet, dass du bei Einkäufen für dein Gewerbe die Mehrwertsteuer, die du darauf gezahlt hast, nicht vom Finanzamt zurückbekommst. Handelst du mit größeren Waren und musst langfristig teure Anschaffungen tätigen, solltest du gründlich darüber nachdenken, für welchen Weg du dich entscheidest. Aber Achtung: An eine Entscheidung gegen diese Regelung bist du 5 Jahre gebunden. Zusätzlich kannst du für deine nebenberufliche Selbstständigkeit auch eine Steuernummer beantragen, die dir das Finanzamt schließlich ebenfalls per Brief mitteilt.

Fazit

Bei Einhaltung aller Regeln und gesetzlicher Vorgaben steht dem Erfolg mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit definitiv nichts im Weg. Genutzt als zweites Standbein oder Sprungbrett in die Welt der Selbstständigkeit ist eine Nebentätigkeit dieser Art in jedem Fall eine optimale Möglichkeit, sich selber weiterzuentwickeln und Geld dazuzuverdienen.

Wichtig ist jedoch, alle wichtigen Schritte und steuerlichen Vorgänge zu beachten, um das Nebengewerbe richtig führen zu können und böse Überraschungen zu vermeiden. Auch die richtige Geschäftsidee ist wichtig für den Erfolg, denn nicht alle Ideen sind auch für eine nebenberufliche Tätigkeit geeignet. Hast du alle Schritte sorgfältig durchdacht und den perfekten Businessplan erstellt, bist du auf jeden Fall gut gerüstet, um durchzustarten.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung/

[2] https://www.junge-gruender.de/kleinunternehmer/

Bildquelle: pixabay.com / Free-Photos

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