Für viele Menschen ist es ein Traum, ihre Tätigkeit selbstständig verrichten zu können. Einige von ihnen entscheiden sich dafür, als Freiberufler tätig zu werden. Für manchen stellt sich jetzt natürlich die Frage, was den Unterschied zwischen einem Freelancer, dem klassischen Selbstständigen und einem Freiberufler ausmacht.
Wer sich als Freiberufler bezeichnen möchte, muss bestimmten Berufsgruppen angehören, auf die wir in diesem Beitrag eingehen. Zu den größten Vorteilen gehört sicher, dass diejenigen, die einen freien Beruf ausüben, kein Gewerbe anmelden müssen und daher auch keine Gewerbesteuer zu entrichten haben. Es bestehen allerdings auch ein paar gesetzliche Vorgaben, die es zu erfüllen gilt. Welche dies im Einzelnen sind, ob Freiberufler ihre Vergütung nach eigenem Gutdünken festlegen können und welche Versicherungen sie abschließen sollten, das sind nur ein paar Themen, die dieser Beitrag behandelt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht jeder Selbstständige darf sich als Freiberufler bezeichnen. Hierzu hat der Gesetzgeber sogenannte „Katalogberufe“ und „katalogähnliche Berufe“ festgelegt.
- Das Finanzamt trifft letztendlich die Entscheidung, ob dir der Status eines Freiberuflers anerkannt wird oder ob du doch als Selbstständiger eingestuft wirst.
- Freiberuflich Tätige müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen somit keine Gewerbesteuer. Sie sind aber sowohl einkommenssteuer-, kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig. Dabei können sie sich sowohl (freiwillig) gesetzlich als auch privat versichern.
Definition: Was ist ein Freier Beruf?
Im Gegensatz zu den Freelancern oder anderen Selbstständigen unterliegt die Tätigkeit als Freiberufler einigen gesetzlichen Vorgaben. In § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die sogenannten Katalogberufe aufgeführt, deren Vertreter als Freiberufler gelten können. Dazu gehören unter anderem
- Heilkundliche Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten)
Rechts- und Wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Volks- und Betriebswirte, Vereidigte Buchprüfer sowie Bücherrevisoren) - Technische Berufe (Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten, Lotsen, Informatiker, Vereidigte Sachverständige)
- Naturwissenschaftliche Berufe (Handelschemiker, Biologen, Chemiker, Umweltgutachter)
- Kulturberufe (Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer, Dolmetscher, Diplompädagogen, Designer und auch Yogalehrer)
Hinzu kommen noch zahlreiche katalogähnliche freie Berufe wie beispielsweise
- Ambulante Krankenpfleger
- Medizinische Bademeister
- Baustatiker
- Bildhauer
- Hebammen
- Fernsehmoderatoren
- Ergotherapeuten
- EDV-Berater
- Fotografen
- Grafiker und Designer
- Inhaber einer Fahrschule
- Kfz-Sachverständige
um nur ein paar Beispiele zu benennen. Die Aufzählung aller katalogähnlichen freien Berufe würde hier an dieser Stelle zu weit führen. Grundsätzlich entscheidet aber das Finanzamt, ob die Tätigkeit als Freiberufler oder beispielsweise als selbstständiger Gewerbetreibender durchgeführt wird.
Hintergründe: Was du über Freiberufler wissen solltest
Freiberufler kann man nur aufgrund seiner Berufsausbildung oder seines abgeschlossenen Studiums werden. Aber natürlich steht auch dann noch die Möglichkeit offen, in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. So sind viele Ärzte in Krankenhäusern oder Medizinischen Versorgungszentren angestellt, ausgebildete Juristen in den Rechtsabteilungen von Unternehmen oder bei staatlichen Institutionen tätig.
Ob das auch für dich eine Option ist oder du lieber als Freiberufler tätig werden möchtest, die Frage kannst du dir vielleicht beantworten, wenn du dir die nachfolgenden Informationen durchgelesen hast.
Wie werde ich Freiberufler?
Hast du diesen ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht, erhältst du als Nächstes deine Steuernummer (sogenannte Steuer-ID). Diese Steuernummer musst du zukünftig nicht nur auf deiner Einkommenssteuererklärung, sondern auch auf sämtlichen von dir ausgestellten Rechnungen abdrucken.
Besonders wichtig ist dies, wenn du als Kleinunternehmer (Umsatz im ersten Jahr niedriger als 17.500 Euro) eingestuft bist. In diesem Fall bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Grundsätzlich müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer entrichten. Übst du deine freiberufliche Tätigkeit allerdings in einer GmbH aus, so zählt diese Arbeit als Gewerbe und ist entsprechend zu versteuern.
https://www.instagram.com/p/B0StgiroYtf/
Bevor du in die Selbstständigkeit als Freiberufler startest, solltest du auf jeden Fall einen Business Plan erstellen. Dieser dient dir nicht nur als Grundlage dafür, deine gesteckten Ziele später vergleichen zu können, sondern einen realistischen Blick auf eine Selbstständigkeit zu werfen. Benötigst du bei deiner Gründung finanzielle Unterstützung, so ist der Businessplan für deine Geldgeber eine wichtiges Entscheidungsmittel.
Was hat es mit den kammerpflichtigen Berufen auf sich?
- Ärzte (inklusive Zahn- und Tierärzte)
- Apotheker
- (Beratende) Ingenieure
- Architekten
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Patentanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Die Kammern stellen eine Interessenvertretung für ihre Mitglieder dar, überwachen die Einhaltung der Berufspflicht, erstellen Gutachten und unterstützen die berufliche Fortbildung. Für einige der kammerpflichtigen Berufe gilt zudem ein Werbeverbot oder die Werbung ist nur in stark beschränktem Umfang möglich. Möchtest du beispielsweise Werbeanzeigen schalten, so musst du dies vorab mit deiner Standeskammer abklären.
Wer einen kammerpflichtigen freien Beruf ausübt, ist dazu verpflichtet, das Versorgungswerk dieser Kammer in Anspruch zu nehmen. Deine Rentenversicherungsbeiträge hast du ebenfalls an die Standeskammer bzw. deren Versorgungswerk abzuführen.
Für weiter freie Berufe wie Künstler, Schriftsteller, Texter, Designer und Musiker besteht keine Kammerpflicht. Sie haben die Möglichkeit, in die gesetzliche Rente einzuzahlen, aber auch privat vorzusorgen.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Einzelunternehmer?
Die Einstufung als Freiberufler nimmt das zuständige Finanzamt vor. Als Einzelunternehmer bist du unter Umständen gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Du kannst dabei in den verschiedensten Branchen tätig sein, beispielsweise als Handwerker, IT-Fachmann, Finanz-Experte, Texter, gelernter Bürokaufmann, Servicetechniker etc. ein Einzelunternehmen führen.
Je nach Berufszweig ist eventuell die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handwerkskammer vorgeschrieben. Ansonsten unterliegst du aber keinem Kammerzwang. Die Einstufung als Einzelunternehmer bzw. Kleinunternehmer oder als Freiberufler nimmt aber weiterhin das Finanzamt vor.
Damit du später keine Steuernachzahlungen leisten musst, solltest du das Finanzamt sofort mit der Überprüfung beauftragen. Ansonsten besteht bei einer späteren Betriebsprüfung die Gefahr, dass du doch nicht als Freiberufler anerkannt wirst und Umsatzsteuernachzahlungen von mehreren Jahren leisten musst. Das hat schon so manches Unternehmen in den finanziellen Ruin getrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Freelancer?
Freelancer: So verdienst du dein Geld unabhängig
Die Tätigkeit des Freiberuflers ist zudem auf einen Bereich beschränkt. Während also Freelancer beispielsweise IT-Dienstleistungen, Coaching und auch die Tätigkeit als Virtuelle Assistenten anbieten können, ist beispielsweise die Tätigkeit eines Arztes auf den medizinischen Bereich beschränkt. Zugleich darf ein Arzt für seine Praxis keine Werbeanzeige schalten, ein Freelancer hingegen kann seine Dienstleistungen bewerben.
Freiberufler: Praxis und Vorteile
Freiberuflich Tätige profitieren von einigen Vorteilen, haben teilweise aber auch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Je nach Tätigkeitsbereich müssen sie Mitglied in ihrer Standesvertretung werden, natürlich einiges an Steuern und Abgaben zahlen und verschiedene Versicherungspolicen abschließen.
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Auch die Suche nach geeignetem Personal kann sich vor allem zu Beginn schwierig gestalten. Einige starten deshalb erst einmal als Ein-Mann-Unternehmen, in dem der Partner oder die Partnerin vielleicht noch mithilft und den Bürokram übernimmt.
Wie muss ich mich als Freiberufler versichern?
Die Tätigkeit als Freiberufler birgt einige Risiken. Deshalb gibt es einige Versicherungen, die jeder Freiberufler abschließen sollte. Bei einigen weiteren kommt es unter anderem auf den Tätigkeitsbereich und die persönliche Situation an. Zu den obligatorischen Versicherungen für Freiberufler gehören bei beruflichen Risiken die
- Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Firmen-Rechtsschutzversicherung
- Geschäftsversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
Des Weiteren bestehen für Freiberufler auch zahlreiche private Risiken. Zu den Pflichtversicherungen gehören hier allerdings nur die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.
Dringend angeraten ist zudem der Abschluss einer
- Privaten Rentenversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Privaten Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratsversicherung
Für dein (eigenes) Fahrzeug solltest du selbstverständlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Da Selbstständige im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten, ist es sehr sinnvoll, eine separate Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Je nach Tätigkeit gibt es auch noch weitere Versicherungen, deren Abschluss nicht vorgeschrieben ist, die aber durchaus hilfreich ist. Hierzu gehören beispielsweise eine
- Maschinen- oder Geräteversicherung,
- Elektronikversicherung,
- Produkt-Haftpflichtversicherung sowie eine
- Umwelt-Haftpflichtversicherung.
Einige Freiberufler müssen auch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein. Informiere dich dazu am besten bei deiner Standesvertretung.
Welche Steuern und weitere Abgaben zahle ich als Freiberufler?
Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, haben sie auch keine Gewerbesteuer zu entrichten. Gelten sie als Kleinunternehmer nach § 19 EStG, müssen sie ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Wer im künstlerischen und publizistischen Bereich tätig ist, hat als Selbstständiger und auch als Freiberufler die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern.
Diese übernimmt dann den Arbeitgeberanteil an der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Wer als Freiberufler nur geringe Betriebsmittel benötigt, kann in seiner Steuererklärung steuerliche Pauschalen als Betriebskosten geltend machen.
Wie finde ich als Freiberufler neue Kunden?
Wenn du dich gerade selbstständig machst, hast du die Möglichkeit, Pressemitteilungen zu veröffentlichen, die dann in den regionalen Zeitungen abgedruckt werden können. Viel effektiver ist es hingegen, eigene Anzeigen zu schalten – sofern dir das rechtlich erlaubt ist.
Bist du Mitglied einer Standesvertretung, solltest du mit dieser Rücksprache halten. Eventuell ist es sinnvoll, Flyer drucken zu lassen und diese an markanten Orten auszulegen. Informiere dich auch über Messen und Tagungen deiner Branche und versuche hier, neue Kontakte zu knüpfen.
Eine weitere Möglichkeit, neue Kunden zu finden, bietet das Internet. Deshalb solltest du – am besten bei einem Profi – deine Webseite in Auftrag geben. Mach dir vorab schon Gedanken, wie umfangreich deine Webseite werden und was sie bieten soll. Schaue dir dazu auch die Webseiten deiner Mitbewerber an.
Die Einrichtung einer Facebook-Seite, eines Xing- und LinkedIn-Profils ist mittlerweile für Unternehmen jeder Größenordnung Standard. Hier hast du die Möglichkeit, mit deinen (potenziellen) Kunden in Kontakt zu kommen bzw. zu bleiben. Hier kannst du aber auch auf Sonderaktionen aufmerksam machen, bereits realisierte Projekte vorstellen und dergleichen mehr.
Wie setze ich als Freiberufler meine Preise fest?
Für manche Berufsgruppen, so beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, gibt es Gesetze bzw. Verordnungen über die Höhe ihrer Vergütung, an die sie sich halten müssen.
Ansonsten kannst du deine Preise frei festlegen, solltest dabei aber auch deine Mitbewerber im Blick haben. Wenn du deinen Businessplan ausarbeitest, wirst du irgendwann auch auf deine geplanten Einnahmen zu sprechen kommen müssen, denn diese dienen unter anderem als Grundlage dafür, ob du einen Kredit erhältst oder nicht.
Am Besten gehst du bei der Ermittlung deines Stundenlohns folgendermaßen vor:
- Frage dich, was du jemand anderem für diese Arbeit zahlen würdest. Hier setzen wir als Beispiel einmal 30,00 Euro pro Stunde an.
- Mache eine Aufstellung sämtlicher Ausgaben, angefangen von der Miete des Büroraumes und deiner Wohnung, deinen Versicherungsbeiträgen (inklusive Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, Kfz-Versicherung, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie weiteren Versicherungen, die weiter oben aufgeführt sind), monatliche Rate für dein Fahrzeug (Autofinanzierung), Kinderbetreuungskosten, Kindesunterhalt, Büromaterialkosten, Strom- und Abwasserkosten, Mitgliedsbeitrag für die Berufsgenossenschaft, Einkommenssteuer, Lebenshaltungskosten et cetera. Gehen wir hier einmal der Einfachheit halber von einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro pro Monat aus.
- Wie viele Stunden pro Monat möchtest du arbeiten? Bei einer Vollzeitstelle wären es zwischen 140 und 160 Stunden monatlich. Da du sicher nicht ganz so lang arbeiten möchtest, denken wir mal an 30 Stunden pro Woche, also 120 pro Monat.
- Du nimmst jetzt den Betrag von 3.000 Euro und teilst diesen durch 120 (Stunden). Somit kommst du hier auf einen Stundenlohn von 25,00 Euro. Damit hast du aber noch keinen Cent extra verdient, sondern nur deine Kosten gedeckt. Deshalb rechnest du den 25,00 Euro dann noch die 30,00 Euro pro Stunde (siehe 1.) hinzu, was zu einem Stundenlohn von 55,00 Euro führt.
Gerade zu Beginn wirst du wahrscheinlich einiges an Leerlauf haben, weshalb ein kleines finanzielles Polster vorhanden sein sollte. Beschäftigst du bereits von Anfang an Personal, so müssen die Lohnkosten natürlich ebenfalls mit in deine Kalkulation einfließen.
Welche Vorteile bringt die Arbeit als Freiberufler?
Die Tätigkeit als Freiberufler hat, wie du sicher schon bemerkt hast, sowohl Vor- als auch Nachteile. Vor allem in den ersten Wochen und Monaten wirst du dir wahrscheinlich kein regelmäßiges Grundgehalt auszahlen können, musst du dir doch erst einmal einen Kundenstamm aufbauen und – sofern möglich – in die Werbung investieren.
Des Weiteren kommen auch Kosten für die genutzten Räumlichkeiten, deren technische Ausstattung, für dein Personal und für Versicherungen auf dich zu. Und auch das Finanzamt wartet spätestens im nächsten Jahr auf eine Steuererklärung und wird dann die Nachzahlung der Einkommenssteuer von dir verlangen und vermutlich auch eine quartalsweise Vorauszahlung festlegen. Deshalb solltest du dir mindestens 30 Prozent deiner Einkünfte an die Seite legen.
Freiberuflich Tätige unterliegen keiner Gewerbeaufsicht, müssen sich nicht im Handels- oder Unternehmensregister eintragen lassen (dürfen es aber) und müssen auch nicht unbedingt Mitglied einer Handwerkskammer oder einer Handelskammer sein. Des Weiteren unterliegt er nicht dem Handelsgesetzbuch, was bedeutet, dass das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Anwendung kommt.
Ressourcen: Die besten Einstiegsmöglichkeiten für Freiberufler
Vielleicht ist es für dich ja erst einmal möglich, ein Praktikum in der von dir favorisierten Branche zu machen, bevor du dein Studium abgeschlossen hast. Auch vorher kannst du schon Praktika in Steuerberatung-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsberatungskanzleien ableisten.
Einige Ärzte und zahlreiche Krankenhäuser vergeben Praktikaplätze, die sehr gefragt sind. Auch hier hast du Gelegenheit, schon einmal in den Beruf hineinzuschnuppern.
Welche bekannten Bücher gibt es über Freiberufler?
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Büchern, die sich dem Thema Freiberufler widmen. Zu den bekanntesten gehören
- „Freiberufler: Fit fürs Finanzamt: Buchführung, Rechnungen, Steuern & Co.“ von Constanze Elter
- „Praxisbuch für Freiberufler“ von Svenja Hofer
- „Freiberufler-Atlas: Schnell und erfolgreich selbstständig werden“ von Martin Massow
Das ist natürlich nur eine kleine Auswahl an Büchern. Des Weiteren findest du auch im Internet zahlreiche Online-Ratgeber, die sich mit der Tätigkeit als Freiberufler befassen. Gib dazu einfach bei einer Suchmaschine mal die Keywords Freiberufler Ratgeber ein und dir werden zahlreiche Beiträge angezeigt.
Fazit
Nicht jeder Selbstständige darf sich als Freiberufler bezeichnen. Einige Berufe hingegen werden von vornherein als freiberufliche Tätigkeit eingestuft, so unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, beratende Ingenieure etc. Diese Berufe hat der Gesetzgeber als „Katalogberuf“ eingestuft, die unter anderem der Kammerpflicht unterliegen. Des Weiteren gibt es sogenannte katalogähnliche Berufe, zu denen Hebammen, Medizinische Bademeister, Kfz-Sachverständige, Bildhauer et cetera gehören. Diese dürfen ebenfalls freiberuflich tätig werden.
Für manchen könnte die Kammerpflicht bei einigen Berufen abschreckend wirken, möchte man doch endlich sein eigener Boss sein. Aber die Kammern stellen gleichzeitig die Interessenvertretung ihrer Mitglieder dar und berät sie bei Bedarf umfassend.
Viele Freiberufler können ihre Preise selbst festlegen, andere wiederum sind an Gebührenordnungen gebunden. Grundsätzlich ist es dabei sinnvoll, die Mitbewerber im Auge zu behalten und dem Kunden vielleicht noch den einen oder anderen Extraservice anzubieten. Dabei kannst du durchaus auch kreativ werden.
Wir hoffen, dir mit diesem Beitrag die Tätigkeit als Freiberufler etwas nähergebracht zu haben und hoffen, dich damit bei deinem Start in die Selbstständigkeit – sei es nun als Freiberufler oder als Selbstständiger – etwas weiter gebracht zu haben.
Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links
[1] https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Behoerden/Kammerpflicht-freie-Berufe/inhalt.html
[2] https://www.cosmosdirekt.de/lebenssituation/selbststaendigkeit/
[3] https://www.selbststaendig.de/wissen/freiberufler-werden
Bildquelle: unsplash.com / Helloquence