Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024
Um eine erfolgreiche berufliche Karriere hinlegen zu können, sind eine Vielzahl von Voraussetzungen zu erfüllen. Die theoretische Ausbildung und auch die zuvor erlangte Praxis sind wesentliche Bestandteile, dessen Eckpunkte im Arbeitsalltag umgesetzt werden müssen. Ohne die Erfüllung jener Aspekte ist besonders in der heute schnelllebigen Arbeitswelt ein langfristiges Bestehen sehr schwierig.

Um auf absehbare Zeit erfolgreich zu sein, sind oft auch berufliche Veränderung Teil des Weges. Müssen jene Weichen gestellt werden, sollte ein möglichst umfangreicher, gesammelter Erfahrungsschatz den nächsten Arbeitsplatz prägen. Damit dies jedoch ermöglicht wird, muss der zukünftige Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch einen Überblick über diese Kenntnisse erhalten. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, ausgestellte Arbeitszeugnisse vorab zu übermitteln.




Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arbeitszeugnis wird mit dem Abschluss einer Tätigkeit ausgestellt. Es bestätigt vor allem die Anstellung, den Zeitraum und die ausgeübten Aufgabenbereiche.
  • Arbeitszeugnisse können jedoch auch mit mehr Detail verfasst werden. Dabei wird vor allem auf die Qualität der Arbeitsleistung eingegangen.
  • Ein Arbeitszeugnis kann auch während der Anstellung verfasst werden. Um dies zu ermöglichen, muss allerdings ein triftiger Grund vorliegen.

Definition: Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, welche vom Arbeitgeber an den scheidenden Arbeitnehmer ausgestellt wird. Darin wird bestätigt, dass die beschäftigte Personen über den entsprechenden Zeitraum im Unternehmen tätig war. Die Unterschrift des Vorgesetzten dient dabei als notwendiges Siegel der Authentizität.

Ein Arbeitszeugnis ist ausschließlich darauf ausgerichtet, dem Arbeitnehmer künftige Vorteile bei Bewerbungen zu verschaffen. Die Formulierungen müssen somit sorgfältig vom Verfasser des Dokuments gewählt werden. Außerdem ist eine hochqualitative und somit maschinell bzw. digitale Anfertigung erforderlich. In weiterer Folge sind jedoch noch zusätzlich Rahmenbedingungen verpflichtend, auf die wir anschließend genauer eingehen werden.

Ein Arbeitszeugnis wird dir von deinem (ehemaligen) Arbeitgeber ausgestellt. (Bildquelle: 123rf.com / gajus)

Ratgeber: Fragen zum Thema Arbeitszeugnis, welche du unbedingt beantworten können solltest

Da der Begriff Arbeitszeugnis des Öfteren nur mit groben Kenntnissen über dessen Rahmenbedingungen verbunden sind, wollen wir dir anschließend etwas mehr Klarheit vermitteln. Mit diesem Leitfaden bist du stets darauf vorbereitet, etwaige Mängel und Lücken deiner erhaltenen Arbeitszeugnisse auszugleichen.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen können ausgestellt werden?

Wie bereits zuvor erwähnt, gehört ein passendes Arbeitszeugnis zu jedem beendeten Beschäftigungsverhältnis dazu. Abhängig von den erfüllten Rahmenbedingungen, kann das Dokument in deinem Fall sehr unterschiedlich aussehen. Dies liegt vor allem daran, dass abhängig vom Beschäftigungsverhältnis verschiedene Dokumenttypen verfügbar sind. In weiterer Folge wollen wir dir diesbezüglich einen etwas detaillierteren Überblick verschaffen.

Einfaches Arbeitszeugnis

Bei einem einfachen Arbeitszeugnis ist der Name in der Regel Programm. Hier wird nicht wesentlich auf deinen Leistungsoutput eingegangen – mehr oder weniger sind nur die groben Rahmenbedingungen interessant. Erhältst du ein solches Arbeitszeugnis, sind folgende Informationen üblicherweise darin enthalten:

  • Dauer der Beschäftigung: In einem einfachen Arbeitszeugnis finden sich die Informationen über deine Beschäftigungsdauer wieder. Dabei wird das exakte Start- sowie Enddatum angeführt. Hierbei handelt es sich im Normalfall um jenen Zeitraum, welcher der Anmeldung bei der Pflichtversicherung entspricht.
  • Daten des Arbeitgebers: Zusätzlich wird auch der Standort deiner vorherigen Wirkungsstätte angegeben. Außerdem findet sich die Identität des Geschäftsführers wieder. Warst du ihm nicht direkt unterstellt, wird möglicherweise auch der Name des jeweiligen Abteilungsleiters in das Dokument inkludiert.
  • Tätigkeiten des Arbeitnehmers: Um zukünftigen Arbeitgebern einen Überblick deiner Kenntnisse zu verschaffen, werden deine Aufgabenbereiche ebenfalls aufgelistet. Bist du in verschiedenen Teilbereichen zum Einsatz gekommen, wird darauf zusätzlich eingegangen.

Zwischenzeugnis

Im Normalfall wird die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses eher mit der Beendigung einer Beschäftigung verbunden. Allerdings kannst du noch während deiner Anstellung ein zwischenzeitliches Résumé einfordern. Hier besteht grundsätzlich eine freie Wahl über die Gestaltung des Inhaltes. In diesem Zusammenhang muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Die Beendigung der Probezeit oder auch der zwischenzeitliche Austausch eines Vorgesetzten können dafür eine beispielhafte Grundlage sein. In  regelmäßigen Abständen wirst du von deinem Arbeitgeber keine Zustimmung erhalten – außerdem sind allen Voraussetzungen nach auch wenige Änderungen zum Vorgängermodell enthalten.

Sind keine gravierenden Unterschiede festzustellen, darf sich ein solches Zwischenzeugnis nicht allzu sehr vom tatsächlichen Arbeitszeugnis beim Abgang unterscheiden.

Die Grundlage dafür sind Streitigkeiten, in denen sogar das Arbeitsrecht zum Einsatz kommen kann. Unter diesen Umständen kann dir ein Zwischenzeugnis sogar einen Vorteil liefern. Versucht ein gekränkter Arbeitgeber dir mit dem Arbeitszeugnis Steine in den Weg zu legen, kannst du ein zuvor angefertigtes Zwischenzeugnis als Beweis vor Gericht anbringen. Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Anfertigung eines solchen Dokuments nur zu den Kosten des Arbeitnehmers durchgeführt werden kann.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis findest du grundsätzlich auch jene Informationen wieder, die in einem einfachen Zeugnis dieser Art aufscheinen. Zusätzlich wird hier allerdings auch eine qualitative Bewertung deiner Arbeitsleistung angeführt. Wie sorgfältig, schnell und konzentriert du dich bei deinen Tätigkeiten verhalten hast, wird hier im Detail aufgeführt. Des Weiteren sind allerdings auch individuelle Merkmale entscheidend:

  • Persönlichkeit des Arbeitnehmers: In diesem Zusammenhang finden sich alle Eigenschaften wieder, die du während deiner Tätigkeit nach außen getragen hast. Ob du freundlich und gelassen oder doch etwas angespannt mit deinen Kollegen kommuniziert hast, kann hier ebenfalls herausgelesen werden. Auch dein Umgang mit Kunden und anderen Geschäftspartnern ist hier festgehalten.
  • Soziale Kompetenzen: Diese Faktoren schildern die Soft Skills, welche deinen und den Arbeitsalltag deiner Kollegen nachhaltig geprägt haben. Teamfähigkeit, eigenständige Koordination sind ebenso wichtig wie eine häufige Verantwortung für Gruppenaufgaben. Bist du hier des Öfteren in positive Erscheinung getreten, wir dies dein ehemaliger Arbeitgeber mit Sicherheit gerne speziell vermerken.

Die Abgrenzungen zwischen einem einfachen und qualitativen Arbeitszeugnis sind nicht immer eindeutig geregelt. Die Art der Beschäftigung kann jedoch als Grundlage genutzt werden. Als Praktikant oder sonstig Ausgebildeter wird dir im Normalfall nur ein einfaches Arbeitszeugnis zustehen. Als fix Angestellter ist oft der Zeitraum ein sinnerfassendes Werkzeug. Im Normalfall reichen bereits drei Monate Beschäftigung für ein qualitatives Arbeitszeugnis aus. Im Zweifelsfall kann es sich lohnen, diesbezüglich direkt das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Wie müssen die Informationen in einem Arbeitszeugnis gestaltet sein?

Das Arbeitszeugnis kann zwar grundlegend auf die Qualität deiner Arbeitsleistung eingehen – muss aber auf Basis rechtlicher Grundlagen ein möglichst vorteilhaftes Bild des aussteigenden Mitarbeiters zeichnen. Laut der deutschen Gewerbeordnung muss “das Zeugnis klar und verständlich formuliert werden. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.”
Somit ist es deinem Arbeitgeber nicht gestattet, offensichtliche Kritikpunkte in diesem Dokument anzubringen.

Die Verfassung des Zeugnisses unterliegt neben der Wohlwollenspflicht außerdem der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Schilderung der Tatsachen.

Wie du nun feststellen kannst, sind jene Rahmenbedingungen ideal für jeden Angestellten bzw. Arbeitnehmer. Aus Sicht des Unternehmers kann diese Regelung allerdings mit Tücken einhergehen. Ist die Arbeitsleistung nicht stets nach Vorstellung abgelaufen, sind jenen Personen oft die Hände gebunden. Aus diesem Grund arbeiten Vorsitzende oft mit Geheimcodes, die anderen Unternehmen möglicherweise als Warnung dienen sollen. In diesem Zusammenhang kannst du bereits anhand von Satzenden möglicherweise die tatsächliche Bewertung deines ehemaligen Arbeitgebers entschlüsseln:

  • “stets zur vollsten Zufriedenheit”: Werden deine erledigten Aufgaben mit diesem Satzende beschrieben, hast du in der Regel alles richtig gemacht. Es sind keinerlei oder nur sehr wenige Kritikpunkte vorhanden, die auf eine suboptimale Arbeitsleistung hinweisen.
  • “zur vollen Zufriedenheit”: In diesem Zusammenhang sind deinem Vorgesetzten wohl etwas mehr Fehler aufgefallen – eine besonders schlechte Nachrede erfordert dies dennoch nicht. Ob dies in Zukunft als Hindernis gewertet werden kann, hängt stark vom jeweiligen Unternehmer ab.
  • “zur vollen Zufriedenheit / zur Zufriedenheit”: Die hier nicht mehr vorhandenen Superlativen können bei künftigen Bewerbungen für Stirnrunzeln oder Bedenken sorgen. Möglicherweise kann dies so interpretiert werden, dass du deine Aufgaben nur im notwendigsten Ausmaß oder eher spät erbringst. Hier kann es durchaus sein, dass die Übermittlung des Arbeitszeugnisses eher schadet als positives bewirkt.
  • “Er / Sie hat sich bemüht”: Solche und ähnliche Formulierungen erwecken den Eindruck, dass du und dein vorheriger Arbeitgeber in keinen oder nur sehr wenigen Aspekten Harmonie finden konnten. Eine individuelle Interpretation lässt möglicherweise darauf schließen, dass du viele deiner Aufgaben und Tätigkeiten gar nicht zu Ende gebracht hast. Ein solches Dokument wird dir mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls eher zusätzliche Nachteile bei Bewerbungsgesprächen einbringen.

Abgesehen von den möglichst freundlich formulierten Eckpunkten zu deiner Beschäftigung sind in Bezug auf die Inhalte weitere Teilbereiche entscheidend. Wie bereits zu Beginn angesprochen, hast du den Anspruch auf ein hochwertig verfasstes und ausgedrucktes Dokument. Dies sollte auch auf Grundlage des Firmenpapiers passieren. Einen einfachen Zettel aus dem Drucker oder einer Arbeitsmappe musst du nicht akzeptieren.

Personaler lesen das Arbeitszeugnis meist sehr genau. (Bildquelle: 123rf.com / Bhutinat Supin)

Inhaltlich dürfen keine Fehler zu deiner Person vorhanden sein. Dein Name ist korrekt geschrieben, das Geburtsdatum stimmt und auch die genaue Arbeitszeit ist vorhanden – nur unter diesen Voraussetzungen musst du das Arbeitszeugnis auch annehmen. Hast du Urlaubszeiten beansprucht oder warst krankheitsbedingt teilweise außer Gefecht, wird dies im Arbeitszeugnis jedoch nicht erwähnt.

Ähnlich verhält es sich mit dem Kündigungsgrund. Dieser Aspekt darf erwähnt werden – allerdings nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmers.

Grundsätzlich solltest du dir darüber deswegen ausführliche Gedanken machen. Im Allgemeinen empfehlen wir dir diese Überlegung nur im Falle einer selbst beschlossenen Kündigung. Die Erwähnung einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann den Wert des Arbeitszeugnisses deutlich schmälern.

Sind Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis rechtlich gedeckt?

Damit du als Arbeitnehmer in puncto Arbeitszeugnis auch entsprechend geschützt bist, bietet die deutsche Gewerbeordnung (GewO) passende Richtlinien. Der darin angeführte Paragraph 109 sichert dir beispielsweise:

  • Den Anspruch eines schriftlichen Zeugnisses mit der Beendigung des Verhältnisses
  • Eine verständliche und vorteilhafte Formulierung des Dokuments
  • Eine elektronische und händische Ausfertigung des Arbeitszeugnisses

Im deutschsprachigen Raum sind diese Rahmenbedingungen einigermaßen flächendeckend geregelt. Während in Österreich Paragraph 1163 des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches (AGB) diesen Zustand regelt, macht Paragraph 39 des Schweizer Angestelltengesetzes hierzulande diesen Anspruch möglich. In der österreichischen Gesetzgebung ist jedoch ausschließlich das einfache Arbeitszeugnis rechtlich abgesichert. Eine qualitatives Dokument beruht hier eher auf individueller Absprache.

Darf ich den Inhalt meines Arbeitszeugnisses auch selbst formulieren?

Die eigenständige Verfassung eines Arbeitszeugnisses ist grundsätzlich möglich. In den meisten Fällen wird dieser Ansatz gewählt, wenn sich der Vorgesetzte über den genauen, erforderlichen Inhalt nicht zur Gänze im Klaren ist. In diesem Zusammenhang kannst du durchaus von den Rahmenbedingungen profitieren – allerdings können dabei auch negative Entwicklungen entstehen. Aus diesem Grund gibt es einige Aspekte, die du bei der eigenständigen Verfassung unbedingt beachten solltest.

Schreibst du das Zeugnis selbst, handelt es sich dabei um ein Schreiben, welches einen besonders hohen Wahrheitsgehalt enthält. Nur du hast deine Arbeitsabläufe stets im Blick gehabt und kannst daher theoretisch den detailliertesten Einblick liefern. Du kannst am besten auf jene Teilbereiche eingehen, die zu deiner Tätigkeit gehören.

In diesem Zusammenhang kannst du auch selbst die passenden Weichen für deine Zukunft stellen. Während du sonst auf die Formulierung deines Arbeitgebers angewiesen bist, kannst du mit einem selbst erstellten Formular auf die von dir als wichtig erachteten Schwerpunkte eingehen. Insbesondere, wenn du bei zukünftigen Anstellungen speziellere Tätigkeiten anstrebst, ist dies ein großer Vorteil des individuell verfassten Arbeitszeugnisses.

Andererseits liegt die Verantwortung auch gänzlich bei dir. Stellst du fest, dass bestimmte Formulierungen sich zu deinem Nachteil entwickeln, wird es mit rechtlichen Ansprüchen sehr schwierig werden. Je größer die Bedeutung dieses Dokuments für dich ist, umso mehr solltest du dich um eine sinnerfassende bzw. zielführende Formulierung bemühen.

Außerdem ist in diesem Zusammenhang entscheidend, dass du dich an die Wahrheit hältst. Erkundigen sich zukünftige Arbeitgeber bei deinen Referenzen, kann eine Verwunderung am anderen Ende der Leitung deine Chancen ebenfalls dramatisch schmälern. Daher zahlt es sich nicht aus, deinen Arbeitgeber schnell und ohne Durchlesen dein selbst verfasstes Dokument unterschreiben zu lassen.

Welche sonstigen rechtlichen Grundlagen sind in Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen zu beachten?

Wie bereits angesprochen, ist die Verfassung bzw. der Erhalt eines Arbeitszeugnisses rechtlich abgesichert. In diesem Zusammenhang werden jedoch nicht nur diese Aspekte durch das Gesetz ermöglicht. Beispielsweise betrifft dies die zeitlichen Rahmenbedingungen. Während dieser Aspekt vor einiger Zeit noch 30 Jahre umfasste, kannst du dein Arbeitszeugnis heutzutage bis zu drei Jahre nach dem Ausscheiden aus der Firma beanspruchen.

Von Seiten des Arbeitgebers besteht auch keine Berechtigung zur Zurückhaltung des Dokuments – dies gilt auch wenn du ausgestelltes Firmeneigentum noch nicht retourniert hast. In diesem Zusammenhang musst du dich allerdings um den Erhalt des Arbeitszeugnisses kümmern.

Dein Vorgesetzter ist nicht dazu verpflichtet, dir das das Dokument zuzusenden.

Ausnahmen stellen hier Situationen dar, die für den Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind.

Fazit

Das Arbeitszeugnis ist eine wichtige Grundlage für deine berufliche Karriere. Bei zukünftigen Arbeitgebern geben sie dir einen Vorteil, dich beim Bewerbungsgespräch gegen die immer größer werdende Konkurrenz durchzusetzen. Auch wenn offensichtliche Kritik hier unzulässig ist, lohnt es sich auf die Formulierung zu achten. Viele Arbeitgeber nutzen ihre sprachliche Fertigkeit, um andere Unternehmen ggf. zu warnen. Aus diesem Grund ist es wichtig, unserem Leitfaden zu folgen. Es ist nämlich durchaus möglich, dass ein Arbeitszeugnis sich nicht nur neutral, sondern gar nachteilig bei deinem nächsten Vorstellungsgespräch auswirken kann.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] https://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-arbeitszeugnisse.php#arbeitzeugnis-zurueckbehaltungsrecht

[2] https://karrierebibel.de/arbeitszeugnis-selber-schreiben/

Bildquelle: 123rf.com / pitinan

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