Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024
Das Ziel von BAföG ist es, sozial und finanziell schwache Schüler und Studenten zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben eine Ausbildung zu absolvieren die ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.

Nach einiger Zeit muss, zumindest bei Studenten, ein Teil der Förderungssumme zurückbezahlt werden. Aber wie genau läuft das ab und was musst du dabei beachten? In diesem Artikel haben wir dir alle wichtigen Fragen in Bezug auf die Rückzahlung von BAföG beantwortet und übersichtlich zusammengestellt.




Das Wichtigste in Kürze

  • Beim BAföG handelt es sich um eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studenten.
  • Als Schüler erhältst du das BAföG als Vollzuschuss und musst in der Regel keine Rückzahlungen leisten. Als Student musst du den Darlehensanteil zurückzahlen.
  • Die Rückzahlung bei Studenten erfolgt ungefähr fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer und beträgt 130 Euro pro Monat. Allerdings gibt es auch hier Besonderheiten sowie die Möglichkeit eine Menge Geld zu sparen.

Ratgeber: Das solltest du in Bezug auf die Rückzahlung von BAföG wissen

Bevor du dein BAföG zurückzahlst, solltest du einige Punkte wissen. Aus diesem Grund werden wir dir in den folgenden Abschnitten alle wichtigen Informationen über die Rückzahlung von BAföG erläutern.

Was ist BAföG und welche Arten gibt es?

Das Bundesgesetz über die Ausbildungshilfe, auch BAföG genannt, ist eine staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Das BAföG ist eine Sozialleistung und damit Teil des Sozialversicherungsgesetzes. Mithilfe dieser staatlichen Förderung soll die Chancengleichheit in der Bildung ermöglicht und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen in ihrer Ausbildung unterstützt werden.

BAföG ermöglicht es jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage ihre Wunschausbildung absolvieren zu können. (Bildquelle: 123rf / 44683653)

Das BAföG als Sozialleistung richtig sich an Schüler und Studenten und kann generell von jedem aus diesen Gruppen beantragt werden. Als Schüler musst du eine förderungsfähige Schule besuchen und festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Um als Student BAföG zu erhalten muss deine Bildungseinrichtung staatlich anerkannt sein.

Sowohl das BAföG für Schüler als auch das für Studenten kann bei Auslandsaufenthalten oder Praktika beantragt bewilligt werden. Hier erfährst du alles zu den Ansprüchen und Voraussetzungen um BAföG zu erhalten.

Neben dem Schüler und Studenten BAföG gibt es weiterhin das Aufstiegs-BAföG, auch Meister-BAföG genannt. Dieses soll die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften wie beispielsweise Handwerkern finanziell unterstützen. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine Sozialleistung. Diese Art der Förderung ist deshalb im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt. In dem folgenden Abschnitt gehen wir lediglich auf die Rückzahlung des klassischen BAföGs ein.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Als Schüler erhältst du die BAföG-Förderung als Vollzuschuss vom Staat und musst dementsprechend keine Rückzahlungen leisten. Aus diesem Grund ist dieser Artikel für Schüler weniger interessant.
Wenn du ein Student an einer Universität, Hochschule, (Höheren) Fachhochschule oder einer Akademie bist, musst du allerdings einen bestimmten Teil des BAföGs zurückzahlen. Für Studenten besteht BAföG lediglich zu einer Hälfte aus einem Zuschuss – die andere Hälfte ist ein Staatsdarlehen. Das Staatsdarlehen ist ein zinsfreier Kredit des Staates, den du nach einer bestimmten Zeit zurückzahlen musst.

Als Student musst du BAföG zurückzahlen, als Schüler nicht.

Falls du im Rahmen deiner Förderung Zuschläge für ein Auslandsstudium oder die Kinderbetreuung bekommst werden diese ebenfalls als Zuschuss gerechnet und müssen dementsprechend nicht zurückgezahlt werden.

In besonders seltenen Studiensituationen erhältst du lediglich ein BAföG-Bankdarlehen. Hier verhält es sich mit der Rückzahlung anders als bei einem Staatsdarlehen. Alle Information zum BAföG-Bankdarlehen findest du auf der Website der KfW (www.kfw.de). In diesem Artikel wird lediglich die Rückzahlung des BAföG Staatsdarlehens behandelt.

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Die Rückzahlung des Bafög-Staatsdarlehens beginnt ungefähr fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer. Falls du während des Studiums zusätzlich ein Bankdarlehen nach § 18c BAföG in Anspruch genommen haben solltest, musst du dieses zuerst zurückzuzahlen.

Der maximale Zeitraum für die Tilgung des Darlehens beträgt 20 Jahre.

In diesem Fall musst du mit der Tilgung des BAföG Staatsdarlehen erst nach Ende der letzten Rückzahlungsrate des Bankdarlehens beginnen. Hierzu wirst du rechtzeitig schriftlich durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert.

Was passiert, wenn ich länger als die vorgegebene Regelstudienzeit studiere?

Wie bereits erwähnt startet die BAföG-Rückzahlung ungefähr fünf Jahre nach Ende deiner Regelstudienzeit. Falls du länger als die Regelstudienzeit für dein Studium benötigst, müssen hierfür schwerwiegende Gründe vorliegen, um weiterhin BAföG zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise das einmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung oder einen Krankheitsfall der die vom regulären Fortschritt abgehalten haben.

Nach Ende der Regelstudienzeit erhältst du nur noch ein Volldarlehen, welches du komplett zurückzahlen musst. (Bildquelle: 123rf /110201305)

Falls kein schwerwiegender Grund vorliegt, erhältst du fortan für ein weiteres Jahr ein verzinstes Darlehen bzw. ein Studienabschlussdarlehen. Dabei handelt es sich allerdings u ein Volldarlehen, welches du dementsprechend auch komplett zurückzahlen musst.

Alle Informationen zu den Modalitäten der Rückzahlung erhältst du in einem separaten Brief vom Bundesverwaltungsamt. In diesem wird genau beschrieben wie die Rückzahlung sowie die Aufteilung der Raten abläuft.

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

Seit dem Sommersemester 2020 gilt: Der Darlehensanteil muss in monatlichen Raten von 130 Euro zurückgezahlt werden. Die Raten werden zusammengefasst alle drei Monate (390 Euro) per Lastschrifteinzug fällig. Da es sich um ein zinsloses Staatsdarlehen handelt, fallen bei der Rückzahlung keine Zinsen an. Lediglich falls der Zahlungstermin der Raten um mehr als 45 Tage überschritten wird, sind Zinsen möglich.

Seit dem 1. September 2019 gilt zudem ein Kooperationserlass. Dieser besagt, dass nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren die Restschulden unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Weiterhin gilt: Egal welche Förderungssumme du erhalten hast, sobald du 77 Monatsraten a 130 Euro zurückgezahlt hast, bist du schuldenfrei. Demnach musst du in jedem Fall maximal 10.010 Euro zurückzahlen. Falls du geringere Schulden hast, musst du natürlich weniger zurückzahlen. Die 10.010 Euro sind der absolute Maximalbetrag, welcher ebenfalls bei Absolvierung eines Bachelor- plus Masterstudiengangs gilt.

Du kannst das Darlehen nach den fünf Jahren auch vorzeitig auf einen Schlag zurückzahlen und hierdurch eine Menge Geld sparen. Hierauf gehen wir im folgenden Abschnitt näher ein.

Erhalte ich einen Nachlass, wenn ich mein BAföG frühzeitig zurückzahle?

Falls du dein BAföG Darlehen zu Beginn der Rückzahlung nach ungefähr fünf Jahren auf einen Schlag begleichen kannst erhältst du einen Nachlass auf die Darlehensschuld. Dieser Nachlass ist nicht unerheblich und kann im Maximalfall bis zu 38 Prozent der Darlehenssumme betragen.

Das Angebot auf die vollständige Rückzahlung erhältst du direkt zu Beginn deiner Rückzahlungsfrist innerhalb des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids (FRB).

Im Folgenden haben wir dir einen Ausschnitt aus der Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung zusammengestellt. Diese ist seit April 2020 einheitlich für alle Darlehen (außer bei KfW-Bankdarlehen nach § 18c BAföG a. F.) gültig. Die vollständige Tabelle findest du auf der Website des Bundesverwaltungsamts (www.bva.bund.de).

Die vollständige Tabelle findest du auf der Website des Bundesverwaltungsamts (www.bva.bund.de).

Wie du siehst, kann das Rückzahlen auf einen Schlag sehr lohnenswert sein. Je nach Darlehenssumme kannst du mehrerer tausend Euro sparen. Aus diesem Grund solltest du unbedingt versuchen das Geld direkt vollständig zurückzuzahlen. Falls du die volle Summe zu Beginn des Rückzahlungszeitraumes nicht haben solltest empfehlen wir dir das Geld bei Eltern oder Großeltern zu leihen.

Was passiert mit der Rückzahlung, wenn ich mein Studium abbreche?

Nach § 7 Abs. 3 BAföG liegt ein Studienabbruch vor, wenn du den Besuch deiner Ausbildungsstätte sowie dein Studium einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibst.

In diesem Fall musst du dich umgehen bei deinem zuständigen BAföG-Amt melden und ihnen deinen Entschluss mitteilen. Falls deine Mitteilung über deinen Abbruch erst später beim BAföG-Amt eingeht, müssen alle Förderungsbeträge, die du bis dahin noch erhalten hast zurückbezahlt werden.

Nach Studienabbruch entfallen sämtliche Ansprüche auf BAföG. Allerdings muss auch hier nur der bislang bezahlte Darlehensbetrag zurückgezahlt werden.

Im Zweifelsfall prüfen die Mitarbeiter des BAföG-Amts, ob es Hinweise gibt, die belegen, dass dein Entschluss zum Studienabbruch schon früher feststand. Hierfür können beispielsweise das Fernbleiben von Veranstaltungen oder Prüfungen oder eine Exmatrikulation herangezogen werden.

Kann ich meinen Rückzahlungsbetrag berechnen lassen?

Wie bereits erfahren ist die Rückzahlung des Darlehens erst ungefähr fünf Jahre später mit dem Eintreffen der Rückzahlungsaufforderung des Bundesverwaltungsamtes möglich.

Mithilfe von Online BAföG-Rechnern kannst du dir sowohl deine Förderungs- als auch die Rückzahlungssumme bereits im Voraus relativ genau berechnen lassen. (Bildquelle: 123rf /60086908)

Falls du es nicht abwarten kannst, deine Schulden loszuwerden und wissen möchtest, wie hoch deine Rückzahlung ungefähr ausfallen wird, kannst du dir mithilfe einer der vielen Rechner im Internet bereits ausrechnen, wie hoch der Betrag wahrscheinlich sein wird. Hierbei wird dir meist direkt angezeigt, was du zurückzahlen musst und wie viel du bei Tilgung auf einen Schlag sparen kannst.

Ist meine BAföG-Rückzahlung als Werbungskosten abziehbar?

Prinzipiell kann die Rückzahlung vom BAföG vom Finanzamt steuerlich nicht berücksichtigt werden, da es sich lediglich um die Tilgung eines Darlehens ohne Zinsen handelt. In einer Steuererklärung können nur die Zinskosten von Krediten geltend gemacht werden.

Das klassische BAföG kann nicht als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Falls du allerdings länger als die Regelstudienzeit benötigst bzw. ein verzinstes BAföG Darlehen erhältst, kannst du die jeweiligen Zinskosten steuerlich berücksichtigen.

Können BAföG Rückzahlungen gestundet werden?

Solange du innerhalb des Rückzahlungszeitraums von 20 Jahren befindest, hast du unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise einem geringen Einkommen jederzeit die Möglichkeit eine Freistellung zu beantragen.

Im Notfall kann weiterhin eine Stundung beim BVA beantragt werden. Dies ist allerdings nur in besonderen Härtefällen möglich. Falls du deine Rückzahlung stunden lässt, kannst du später nicht mehr von dem Schuldenerlass nach 20 Jahren in Anspruch nehmen.

Wann werde ich von der BAföG-Rückzahlung freigestellt?

Weiterhin gibt es die Möglichkeit dich vorübergehend von den BAföG-Rückzahlungen freistellen zu lassen. Hierfür musst du allerdings einige Voraussetzungen beim Einsetzen der Rückzahlungspflicht erfüllen.

Falls dein Einkommen beim Eintritt der Rückzahlungspflicht nach dem BAföG anrechenbarem Einkommen den aktuellen Freibetrag von 1.260 Euro pro Monat (am 01.08.2021 erhöht sich dieser auf 1.330 Euro) nicht um mehr als 42 Euro übersteigt, kannst du dich durch einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt vorübergehend von deiner Rückzahlungspflicht freistellen lassen.

Ein Freistellungsauftrag ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann formlos oder online auf der Website des Bundesverwaltungsamts gestellt werden.

Bei einem Ehegatten bzw. Lebenspartner erhöht sich der Freibetrag um 630 Euro und falls du Kinder haben solltest um 570 Euro pro Kind. Allerdings dürfen diese jeweils selbst nicht über kein entsprechendes Einkommen verfügen oder in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen (nach BAföG oder nach § 56 SGB III). Weitere Freibeträge sind im Falle eine Behinderung oder für Alleinerziehende mit Kindern möglich.

Fazit

Egal ob Schüler oder Student – das Beantragen von BAföG kann sich in jedem Fall lohnen. Als Schüler erhältst du einen Vollzuschuss und muss keinen Cent zurückbezahlen. Und auch als Student musst du fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit lediglich die Hälfte des Geldes in Form eines zinslosen Darlehens tilgen.

Hier empfehlen wir dir den Betrag vollständig in einem Zug zurückzubezahlen, um potenziell weiterer tausende Euros zu sparen. Mithilfe von BAföG-Rechner kannst du dir sowohl deine Förderungs- als auch die Rückzahlungssumme relativ genau berechnen lassen.

Bildquelle: pixabay / coyot

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