Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024
Egal ob als Schüler, Student oder Fachkraft – oftmals ist während der Ausbildung nicht genügend Zeit vorhanden, um ausreichend Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen. Bevor du auf einen verzinsten Kredit zurückgreifst, solltest du dich mit der staatlichen Förderung in Form des BAföGs beschäftigen.

Aber wer bekommt überhaupt BAföG und wie sieht es mit der Rückzahlung aus? Diese und weitere wichtige Fragen zum Thema BAföG haben wir dir im folgenden Artikel übersichtlich zusammengefasst.




Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAföG ist eine staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten.
  • Die Förderung hat das primäre Ziel der Ermöglichung von Chancengleichheit im Bildungswesen sowie der Unterstützung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten.
  • Der Anspruch auf BAföG ist an einige Voraussetzungen gebunden. Wenn du diesen bereits im Voraus prüfen möchtest, kannst du einen der BAföG-Rechner aus dem Internet verwenden.

Ratgeber: Das solltest du wissen, bevor du BAföG beantragst

Bevor du die Entscheidung triffst, ob du BAföG beantragst, solltest du einige Punkte wissen. Aus diesem Grund werden wir dir in den folgenden Abschnitten alle wichtigen Informationen über das BAföG erläutern.

Was ist BAföG?

Beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) handelt es sich um eine staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Das BAföG ist Bestandteil des Sozialgesetzbuches und damit eine Sozialleistung. Das Ziel des BAföG ist die Ermöglichung von Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Unterstützung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten.

Mit dem BAföG bietet der Staat Schülern, Studenten und Fachkräften finanzielle Unterstützung. (Bildquelle: 123rf /39409067)

Neben dem klassischen BAföG für Schüler und Studenten gibt es ein Aufstiegs-BAföG, auch Meister-BAföG genannt, welches die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften wie beispielsweise Handwerkern finanziell fördert. Dieses BAföG ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt und wird nach anderen Kriterien als das klassische BAföG vergeben. In den folgenden Abschnitten wird primär auf das BAföG für Schüler und Studenten eingegangen.

Welche Arten von BAföG gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von BAföG. In diesem Abschnitt stellen wir dir die unterschiedlichen Gruppen, vor die grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG haben.

BAföG für Schüler

Als Schüler hast du die Möglichkeit auf Schüler-BAföG, falls du eine förderungsfähige Schule besuchst. Die Höhe ist abhängig von diversen Voraussetzungen.
Ebenfalls Förderungsfähig ist, wer als Schüler ein Auslandsjahr absolviert und dabei für eine bestimmte Zeit eine Schule im Ausland besucht.

BAföG für Studenten

Auch als Student hast du einen Anspruch auf BAföG. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass deine Universität oder Fachhochschule staatlich anerkannt ist. Des Weiteren regeln diverse Bestimmungen deinen individuellen Anspruch. Auch falls du ein oder mehrere Auslandssemester planen solltest, hast du einen Anspruch auf BAföG.

Eine weitere Möglichkeit BAföG zu erhalten ist während des Praktikums innerhalb deiner studentischen Laufbahn – auch hier kannst du gefördert werden. Wichtig für deinen Anspruch auf Förderung ist die Unterscheidung zwischen freiwilligem und Pflichtpraktikum.

BAföG in der Meisterausbildung

Wie bereits erwähnt hast du auch in der Meisterausbildung einen Anspruch auf BAföG. Hier unterscheiden sich die Anforderungen allerdings stark von den von Schülern und Studenten.

Wie erhalte ich BAföG?

Egal ob Schüler oder Student, um BAföG zu erhalten, musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen kannst du dir beim jeweiligen BAföG-Amt abholen. Hier erhältst du zudem unterschiedliche Formulare für dich, deine Eltern und/oder deinen Lebenspartner. Des Weiteren musst du diverse Angaben zu deiner aktuellen Situation, Vermögen und Verdienst angeben.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit den gesamten Antragsprozess Online abzuwickeln. Alle Informationen rund um die Antragsstellung erhältst du auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bafög.de).

Wann muss ich meinen BAföG-Antrag stellen?

BAföG erhältst du ab dem Monat der Antragsstellung. Wichtig: Falls du bereits in der Ausbildung bist, erhältst du für die vorherigen Monate keine finanzielle Unterstützung mehr. Aus diesem Grund lohnt es sich den BAföG-Antrag schon einige Monate im Voraus, spätestens aber im Monat des Ausbildungsbeginns zu stellen.

Der Antrag auf BAföG kann sowohl in Papierform als auch Online ausgefüllt werden. (Bildquelle: 123rf / 84821252)

Falls dir noch bestimmte Unterlagen fehlen, kannst du zunächst auch eine formlose schriftliche und unterschriebene Erklärung, dass du BAföG beantragen möchtest, stellen. Den vollständigen BAföG-Antrag samt notwendiger Unterlagen musst du allerdings in jedem Fall nachreichen.

Wie hoch ist mein Bedarfssatz beim BAföG?

Im Zusammenhang mit dem BAföG wird unter einem Bedarfssatz der Betrag den ein Schüler oder Student normalerweise für seinen Lebensunterhalt benötigt verstanden. Dieser ist pauschalisiert – maßgeschneiderte Bedarfe werden hierbei aufgrund der Individualität nicht berücksichtigt.

Die pauschalisierten Bedarfssätze enthalten durchschnittlich festgelegte Beträge für Bedarfe im Bereich der Lebensunterhaltungskosten wie beispielsweise Essen und Trinken, Kleidung, Ausbildungs- sowie Fahrtkosten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höchstsätze inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag in Abhängigkeit von der Ausbildungsstätte (Stand 2020).

  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen: max. 694 €
  • Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittel: max. 694 €
  • Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen: max. 790 €
  • Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs: max. 832 €
  • Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen: max. 861 €

Allerdings haben neben der Ausbildungsstätte diverse weitere Faktoren einen Einfluss auf den tatsächlichen Anspruch auf BAföG. Diese stellen wir dir im nächsten Abschnitt genauer vor.

Welche Voraussetzungen werden beim BAföG geprüft?

Der Anspruch von Schülern und Studenten auf BAföG ist sehr individuell und wird immer im Einzelfall geregelt. Im Folgenden zeigen wir dir einige Voraussetzungen und Faktoren auf, die einen Einfluss auf deinen Anspruch auf BAföG haben. Zu Beginn stehen deine persönlichen Voraussetzungen.

  • Du musst bei Ausbildungsbeginn jünger als 30 Jahre sein, sofern keine bestimmten Ausnahmebestände wie beispielsweise die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen besteht.
  • Dein Einkommen hat ebenfalls einen großen Einfluss auf deinen Förderungsanspruch. Dieses wird auf Basis deines aktuellen Einkommens sowie dem prognostisch ermittelten zukünftigen Einkommen innerhalb des Förderungszeitraumes berechnet. Die exakte Berechnung erfolgt nach dem „Einkommen im Sinne des BAföG“.
  • Auch dein Vermögen beeinflusst dein Anspruch auf BAföG. Dies hat allerdings erst ab einer Summe von mehr als 8.200 Euro einen Einfluss auf den anzurechnenden Freibetrag.
  • Auch als Ausländer kannst du die Leistung des BAföG beanspruchen. Hierzu musst du ein von der Ausbildung unabhängiges Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen. Bei einem Aufenthaltsrecht nur zu Ausbildungszwecken besteht kein Anspruch auf BAföG.

Neben deinen persönlichen Voraussetzungen gibt es weitere Einflussfaktoren, die deinen Anspruch auf BAföG bestimmen.

  • Auch das Einkommen von Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern hat einen Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch. Dieses wird pauschalisiert an deinen Bedarf angerechnet. Die Anrechnung dieser Einkommen richtet sich nicht nach den aktuellen Verhältnissen, sondern nach den Einkommen des vorletzten Jahrs vor Beginn des Bewilligungszeitraumes der Förderung. Nach Abzug der jeweiligen Freibeträge wird das verbleibende Einkommen anteilig auf das des Antragsstellers angerechnet.
  • Das Vermögen deiner Eltern und Ehegatten hat keinen Einfluss auf die Förderungshöhe.
  • Falls dein Ehegatte oder deine Eltern im aktuellen Jahr merklich weniger Geld zur Verfügung haben, also noch zwei Jahre zuvor, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Hiermit besteht die Möglichkeit, das aktuelle Einkommen deines Ehegatten oder deiner Eltern zur Berechnung des Anspruch heranzuziehen. Dies ist beispielsweise wichtig, falls deine Eltern arbeitslos geworden oder in Rente gegangen sind.
  • Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit ein elternunabhängiges BAföG zu erhalten. Dies gilt beispielsweise, wenn der Auszubildende das 30. Lebensjahr vollendet hat, einen zweiten Bildungsweg einschlägt, nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 5 Jahre erwerbstätig oder nach einer dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung wenigstens drei Jahre berufstätig war.
  • Ein weiterer Einflussfaktor auf die Höhe des BAföGs sind deine Geschwister. Für Brüder und Schwestern gibt es einen zusätzlichen Freibetrag der unter bestimmten Voraussetzungen auf das Einkommen der Eltern angerechnet werden kann. Die Höhe des Freibetrages ist von dem Einkommen deiner Geschwister abhängig.

Kann ich meinen Anspruch auf BAföG berechnen lassen?

Bevor du einen vollständigen BAföG-Antrag ausfüllt, kann es sinnvoll sein, deinen Anspruch bereit im Voraus zu prüfen. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Rechnern im Internet. Diese können dir eine ungefähre Vorstellung davon vermitteln, mit wie viel Förderung du rechnen kannst.

Die ungefähre Bestimmung deines Anspruchs auf BAföG ist bereits im Voraus mit diversen Rechnern aus dem Internet möglich. (Bildquelle: 123rf / 49090305)

Einer unserer Favoriten ist der BAföG-Rechner (www.bafoeg-rechner.de). Hiermit lässt sich dein Anspruch auf Förderung ganz individuell bereits im Voraus relativ genau berechnen.

Wie lange erhalte ich BAföG?

Grundsätzlich wird der Förderungsbetrag sowohl bei Schülern als auch bei Studenten über die gesamte Zeit der Ausbildung geleistet. Bei Studenten endet der Förderungsanspruch in der Regel allerdings nach Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Die Regelstudienzeit liegt je Studiengang und Abschlussart meist zwischen 3 und 7 Semestern.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Studenten die Förderung auch nach der Regelstudienzeit fortgesetzt werden.

Als Student hast du auch im Master die Möglichkeit eine Fortführung der Förderung in Form des BAföGs zu erhalten. Hierzu musst du die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst zuvor einen Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Du darfst zu Beginn des Masters nicht älter als 34 Jahre sein.
  • Die Zulassungsvoraussetzung des Masters muss den Abschuss eines Bachelorabschlusses voraussetzen. Ein fachlicher Zusammenhang der beiden Studiengänge muss allerdings nicht bestehen.

Handelt es sich beim BAföG um ein Zuschuss oder ein Darlehen?

Auch in diesem Punkt unterscheiden sich die Ansprüche von Schülern und Studenten stark. Schüler erhalten die BAföG-Förderung als Vollzuschuss. Es müssen also keine Rückzahlungen geleistet werden.
Bei Studenten von Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien ist lediglich die Hälfte des Förderungsbetrages ein Zuschuss. Dieser muss nicht beglichen werden. Die andere Hälfte des Förderungsbetrages wird als zinsloses Darlehen vergeben und muss dementsprechend zurückgezahlt werden.
Studenten müssen den Darlehensanteil nach ungefähr 5 Jahren begleichen. Allerdings werden hier nicht mehr als 10.010 Euro fällig.

Falls Studenten zum Ende ihres Förderungsanspruches ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, kann eine weitere Förderung in Form eines Volldarlehens beantragt werden. Dieses muss allerdings vollständig zurückbezahlt werden.

Wie erfolgt die Darlehensrückzahlung beim BAföG?

Wie bereits erwähnt müssen Schüler keine BAföG-Leistungen begleichen. Studenten hingegen müssen den Darlehensanteil nach ungefähr 5 Jahren in monatlichen Raten von 130 Euro (Stand 2020) zurückbezahlen. Diese werden alle drei Monate in drei zusammengefassten Raten fällig. Generell fallen keine Zinsen an, es sein denn, der Zahlungstermin wird um mehr als 45 Tage überschritten.
Seit dem 1. September 2019 gilt zudem ein Kooperationserlass. Dieser besagt, dass nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren die Restschulden unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Falls du das Darlehen bereits vorzeitig zurückzahlst, werden beitragsabhängig weitere Teile erlassen. Auch diese Anteile sind abhängig von der Darlehenssumme. Insgesamt kann es sich allerdings um einen Nachlass von mehreren Tausend Euro handeln.

Erhalte ich als Student BAföG auch nach einem Fachrichtungswechsel?

Ja, generell ist die Förderung auch nach einem Fachrichtungswechsel möglich. Allerdings muss hierfür ein wichtiger oder unabweisbarer Grund bestehen.

  • Wichtiger Grund: Mangelnde intellektuelle Eignung oder eine schwerwiegender grundsätzliche Neigungswechsel.
  • Unabweisbarer Grund: Es ist ein Umstand eingetreten, der die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung objektiv oder subjektiv nicht mehr möglich macht. Hierzu gehört beispielsweise der Unfall eines Sportstudenten, welcher die Fortsetzung seines Studiums nicht mehr möglich macht.

Bei Studenten kann ein Wechsel der Fachrichtung aufgrund eines wichtigen Grundes nur bis zum vierten Fachsemester anerkannt werden. Ein unabweisbarer Grund wird auch noch später anerkannt.

Fazit

Die Beantragung von BAföG ist mit etwas Aufwand verbunden. Allerdings kann sich die Mühe durchaus lohnen. Bei einem erfolgreichen Antrag sind derzeit bis zu 861 Euro pro Monat an staatlicher Förderung möglich. Dank der Vielzahl von BAföG-Rechnern im Internet kannst du deinen Anspruch bereits groß bestimmen lassen.

Falls du die grundlegenden Voraussetzungen zum Erhalt von BAföG erfüllst, können wir dir die Antragsstellung empfehlen. Ein BAföG-Antrag ist vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Bildquelle: pixabay / geralt

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