Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024

Viele frischgebackene Eltern möchten in den ersten Monaten so viel Zeit wie möglich mit ihren Kindern verbringen. Gleichzeitig sollte auch die finanzielle Situation mit bedacht werden, denn der Wegfall eines kompletten Gehalts, das nicht vollständig durch das Elterngeld kompensiert wird, macht sich schnell bemerkbar. Gerade für das erste Kind muss die Erstausstattung angeschafft werden. Besonders kostspielig sind hier die Kinderzimmereinrichtung, der Kinderwagen, die Babyschale und die großen Mengen an Windeln.

Schnell kommt dann bei manchem der Gedanke auf, ob sie in der Elternzeit auch dann arbeiten können, wenn sie Elterngeld beziehen beziehungsweise das letzte Jahr unentgeltlich zuhause bleiben. Deshalb widmen wir uns in diesem Beitrag dem Thema Arbeiten in der Elternzeit und hoffen, dir hier wichtige Tipps zu geben.




Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit darfst du bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
  • Du kannst während der Elternzeit nur im Ausnahmefall gekündigt werden.
  • Nach dem Ende der Elternzeit darfst du wieder auf den gleichen Arbeitsplatz zurück, sofern dieser nicht abgeschafft wurde. Der Arbeitgeber muss dir dann einen adäquaten Job anbieten.

Darf ich in der Elternzeit überhaupt arbeiten?

Die Elternzeit beginnt für die Mutter nach Ende der Mutterschutzfrist, also nach Ablauf der 8. bzw. 12. Woche nach Geburt des Kindes, für den Vater ab dem Tag der Geburt. Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese dem Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden, Männer müssen dies sogar dreizehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bzw. vor Beginn ihrer Elternzeit tun.

Sofort nach der Geburt sollte man das Elterngeld und das Kindergeld beantragen, damit die Zahlungen nahtlos weiterlaufen. Denn Kinder bringen nun einmal auch viele Kosten mit sich, angefangen bei der Bekleidung und dem kindgerechten Mobiliar bis hin zu Windeln und Feuchttüchern.

Wenn du in der Elternzeit arbeiten willst, solltest du einen passenden Krippen- oder Kitaplatz für dein Kind haben. (Bildquelle: 123rf.com / rawpixel)

Vom Grundsatz her dürfen Mütter und Väter die Elternzeit nutzen, um bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Bei Müttern trifft dies aber erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist zu. Die Eltern müssen dann natürlich dafür Sorge tragen, dass ihr Nachwuchs in dieser Zeit gut betreut ist. Da Plätze in Kinderkrippen je nach Region sehr rar und stark nachgefragt sind, wäre es unter Umständen sinnvoll, lieber abends zu arbeiten, wenn der Partner sich um das Kind kümmern kann oder dieses bereits schläft.

Alternativ könnte man sich auch eine Tagesmutter suchen und die Großeltern fragen, ob sie die Betreuung ihres Enkels zumindest stundenweise übernehmen. Die Elternzeit darf im Übrigen auch so gewählt werden, dass zwei Jahre nach dem dritten Geburtstag genommen werden. Spätestens einen Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes muss sie enden.

Hintergründe: Was du über das Arbeiten in der Elternzeit wissen solltest

Die rechtlichen Regelungen zur Arbeit in Elternzeit wurden unter anderem im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgeschrieben.

Viele Eltern können es sich gar nicht vorstellen bzw. leisten, drei Jahre lang komplett zuhause zu bleiben, und das zumindest im dritten Jahr ohne Einkommen. Damit die finanzielle Belastung dem Kinderwunsch nicht im Wege steht, hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um die Familien zu unterstützen.

So besteht nun die Möglichkeit, über insgesamt 10 Monate volles Elterngeld in Höhe von bis zu 1.800 Euro monatlich zu beziehen oder diese Zeit auf 20 Monate zu verdoppeln, dann mit halbiertem Elterngeld von bis zu 900 Euro monatlich. Wer dazu arbeiten möchte, sollte bedenken, dass das hier erzielte Einkommen anteilig mit dem Elterngeld verrechnet wird. Das Elterngeld kannst du dir mit Hilfe eines Elterngeldrechners ausrechnen lassen.

Die hier vorgestellten Regelungen gelten für Angestellte und nichtselbstständig Beschäftigte. Für Beamte gibt es unter anderem länderspezifische Vorgaben. Selbstständige haben ebenfalls einen Anspruch auf Elterngeld. Sie sind dann verpflichtet, ihr Arbeitspensum selbst zu reduzieren. Sie dürfen nur noch 75 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens verdienen, um Elterngeld zu erhalten. Dessen Höhe wird genauso berechnet wie bei den Angestellten.

Muss ich in der Elternzeit arbeiten, auch wenn ich nicht will?

Frauen müssen während der Elternzeit nicht arbeiten, wenn sie nicht wollen. Die Zeit ist ja im ursprünglichen Sinne dafür da, sich dem neugeborenen Kind zu widmen und es in den ersten Lebensjahren zu begleiten. Muss der Partner allerdings Unterhaltsverpflichtungen gegenüber älteren Kindern, die vielleicht nicht bei ihm leben, nachkommen, so sollte er während seiner Elternzeit arbeiten. Denn der derzeitige gesetzliche Mindestgehalt von aktuell 1.900 Euro liegt unterhalb des maximalen Elterngeldes von 1.800 Euro monatlich. Hier wäre es also dem Unterhaltsempfänger gegenüber fair, wenn die Zahlungen weiterhin erfolgen.

Du musst in der gesetzlichen Elternzeit nicht arbeiten, wenn du nicht willst. Gerade bei Geringverdienern ist dies allerdings eine Überlegung Wert. (Bildquelle: pixabay.com / kaboompics)

Ab wann darf ich in der Elternzeit wieder arbeiten und lohnt sich das Arbeiten in der Elternzeit überhaupt?

Als Mutter darfst du wieder arbeiten, sobald nach der Geburt der acht- bzw. zwölfwöchige Mutterschutz abgelaufen ist. Besonders für diejenigen, die vor der Elternzeit mehr als 1.800 Euro netto verdient haben, lohnt sich der Zusatzverdienst durchaus. Man muss allerdings bedenken, dass das Einkommen auf das Erziehungsgeld angerechnet wird.
Ob sich ein 450-Euro-Job aus diesem Grund lohnt, sollte man deshalb überdenken. Teilzeitarbeit mit mehr Stunden ist hier wahrscheinlich interessanter.

Bereits bei der Antragstellung wird abgefragt, mit welchem Nettoeinkommen man während der Elternzeit rechnet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dies auch überprüft, spätestens dann, wenn die Steuererklärung für das Finanzamt ansteht.

Nicht nur aus finanziellen Gründen lohnt sich das Arbeiten in der Elternzeit. Frauen verlieren im Job nicht so schnell den Anschluss, haben weiterhin Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen, können sich von zuhause aus weiterbilden etc. Da viele Männer das größere Einkommen erzielen, wird die junge Familie auf dieses Geld während der Elternzeit nicht komplett verzichten können.

Viele Frauen vermissen die sozialen Kontakte ihres Arbeitsplatzes. (Bildquelle: 123rf.com / Aleksandr Davydov)

Während der Elternzeit kannst du bei deinem bisherigen Unternehmen in Teilzeit arbeiten. Das bringt natürlich ein paar Änderungen mit sich. Ist die Elternzeit vorbei, hast du aber wieder Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz.

Möchtest du während der Elternzeit für ein anderes Unternehmen arbeiten oder selbstständig tätig sein, so musst du dies deinem Arbeitgeber melden.

Er darf diese Tätigkeit aber nur in sehr wenigen Fällen ablehnen, beispielsweise dann, wenn du für die Konkurrenz arbeitest.

Wie viele Wochenstunden darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen und für die Beaufsichtigung bzw. Betreuung des Kindes gesorgt ist, kann jeder Elternteil bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Auch wenn du für das zweite/dritte Jahr Elternzeit kein Elterngeld mehr bekommst, darfst du nur maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Nimmst du das letzte Jahr erst nach dem dritten Geburtstag des Kindes, so darfst du in der Zwischenzeit natürlich mehr arbeiten, aber im dritten Jahr der Elternzeit gilt dann wieder die 30-Wochenstunden-Regelung.
Da dir während der Elternzeit nur im Ausnahmefall gekündigt werden darf, gilt das natürlich auch für den Elternzeitabschnitt, den du später nehmen willst. Allerdings darf dir dein Arbeitgeber in der Zwischenzeit kündigen.

Gibt es eine Verdienstgrenze für das Arbeiten in der Elternzeit?

Der Gesetzgeber hat keine Festlegungen dazu getroffen, wie viel während der Elternzeit dazu verdient werden darf. Ab einem zu erwartenden Nettoeinkommen von 2.400 Euro wird, wenn es keine Geschwisterkinder im Alter von bis zu sechs Jahren gibt, allerdings nur noch ein Elterngeld von 300 Euro monatlich gezahlt. Diesen Betrag bekommen im Übrigen auch Hausfrauen und Studenten.

Viele Mütter nutzen die Gelegenheit, sich mit einem 450-Euro-Job etwas hinzuzuverdienen. Dieser Job muss allerdings der Minijobzentrale gemeldet werden. Der Arbeitgeber zahlt hier einen Pauschalbetrag für die Krankenversicherung.

Welche Tätigkeiten darf ich in der Elternzeit ausüben?

Während der Elternzeit darfst du nach Ablauf der Mutterschutzfrist alle Tätigkeiten ausüben, die du auch schon als Schwangere problemlos erledigen konntest. Dazu gehören sämtliche Tätigkeiten in der Verwaltung, in der Systemadministration, im Finanzwesen, im sozialen Bereich, im Handwerk, im Kundendienst und noch zahlreiche weitere.

Wenn du gesundheitlich gut drauf bist und dein Kind ebenfalls gesund und während deiner Arbeit beaufsichtigt ist, ist es wenige Monate nach der Geburt durchaus denkbar, wieder als Zugbegleiterin, Erzieherin, Tagesmutter, Verkäuferin oder Kellnerin zu arbeiten, um nur ein paar Beispiele zu benennen. Allerdings darf deine Arbeitszeit in der gesamten Erziehungszeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten.

Viele Berufe, z.B. im Verkauf, kannst du auch in der Elternzeit problemlos ausüben. (Bildquelle: 123rf.com / Dean Drobot)

Dein Partner kann während der Erziehungszeit alle Tätigkeiten ausüben, allerdings auch nur maximal 30 Wochenstunden. Ist seine Erziehungszeit abgelaufen oder steht sie noch bevor, kann er natürlich mehr arbeiten.

Gibt es Berufsfelder, in denen ich während der Elternzeit nicht arbeiten darf?

Stillende Mütter dürfen genau wie Schwangere nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr arbeiten. Eine Wochenendarbeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit ausdrücklichem Einverständnis der Stillenden möglich. Ihr muss aber die Gelegenheit gegeben werden, regelmäßige Stillpausen am Arbeitsplatz einlegen zu können. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn sie keine Elternzeit mehr in Anspruch nimmt, das Kind aber noch stillt.
Berufsfelder, in denen Mütter in Elternzeit grundsätzlich nicht tätig werden dürfen, gibt es unseres Wissens nach nicht.

Denkbar wäre es vielleicht in Bereichen, die mit viel körperlicher Arbeit zu tun haben oder mit chemischen Stoffen arbeiten, also auf dem Bau, als Feuerwehrfrau, als Mitarbeiterin der Müllabfuhr, im Gala-Bau, in Unternehmen der Chemieindustrie, in Laboren etc.

Darf ich während der Elternzeit in einem anderen Job arbeiten?

Grundsätzlich darfst du auch in einem anderen Job arbeiten. Dies musst du deinem Arbeitgeber aber vorher schriftlich mitteilen. Er kann dir diese Tätigkeit aber nur in Ausnahmefällen untersagen. Beispielsweise dann, wenn du für die Konkurrenz tätig wirst.

Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich während der Elternzeit arbeite?

Während der Elternzeit besteht für dich Kündigungsschutz. Erst nach Ablauf der Elternzeit kann dir gekündigt werden. Gleichzeitig hast du das Recht auf Teilzeitarbeit. Die Arbeit in Teilzeit muss aber, genau wie die Elternzeit, mindestens 7 Wochen vorher angemeldet werden. Besser ist es natürlich, du sprichst dieses Thema schon viel eher bei deinem Arbeitgeber an. Stillst du dein Kind, während du arbeitest, so muss dir dein Arbeitgeber regelmäßige Stillpausen ermöglichen und dir dafür auch einen Rückzugsort anbieten. Arbeitest du für deinen Arbeitgeber im Home-Office oder als digitaler Nomade, ist dies natürlich einfacher zu bewerkstelligen.

Einige Frauen arbeiten während der Elternzeit im Homeoffice. (Bildquelle: 123rf.com / goodluz)

Im Übrigen haben nicht nur Frauen, sondern auch Männer nach der Geburt ihres Kindes einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Nach Ende der Elternzeit musst du, wenn du vorher Vollzeit beschäftigt warst, auch wieder Vollzeit arbeiten. Es sei denn, du hast mit dem Arbeitgeber etwas anderes schriftlich vereinbart.

Wer als Schüler oder Studentin einen Nebenjob ausübt, hat für diesen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Bekomme ich während der Elternzeit ein Gehalt ausgezahlt, auch wenn ich nicht arbeite?

Während der Elternzeit bekommst du zuerst Mutterschaftsgeld, nach der acht- oder zwölfwöchigen Mutterschutzfrist folgt dann das Elterngeld. Dessen Höhe bemisst sich an der Höhe deines vorherigen Nettojahreseinkommens und ist auf 1.800 Euro gedeckelt.

Hausfrauen, Studentinnen und Arbeitslose haben Anspruch auf 300 Euro Erziehungsgeld. Ein Gehalt deines Arbeitgebers bekommst du während der Elternzeit nur dann ausgezahlt, wenn du zumindest auf Teilzeitbasis auch während der Erziehungszeit für ihn arbeitest. Bis zum 18. Geburtstag deines Kindes und unter Umständen auch darüber hinaus zahlt der Staat Kindergeld.

Wer als Schwangere Leistungen der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann einen Zuschuss zu dieser Leistung beantragen. Dies bezeichnet man als Mehrbedarf. Gleichzeitig können auch einmalige Leistungen beantragt werden, beispielsweise für die Erstausstattung des Kindes. Diese Leistungen können auch dann beantragt werden, wenn das Einkommen gering ist, gleichzeitig aber auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht. Weitere Informationen dazu hält das örtliche Jobcenter bereit.

Fazit

Viele junge Eltern können heutzutage kaum noch auf ein Einkommen verzichten, vor allem nicht über mehrere Jahre hinweg. Gerade in den niedrigeren und mittleren Lohngruppen schmerzt der Ausfall. Deshalb hat der Gesetzgeber das Elterngeld, früher auch als Erziehungsgeld bezeichnet, eingeführt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der vorherigen 12 Monate. Schüler, Studenten (die keinen Nebenjob haben) und Hausfrauen bekommen monatlich 300 Euro, desgleichen auch Elternteile, deren monatliches Nettoeinkommen in der Elternzeit 2.400 Euro oder mehr beträgt.

Gleichzeitig wurde der Kündigungsschutz für Eltern verbessert. Dieser gilt übrigens auch dann, wenn man während der Elternzeit im Unternehmen an bis zu maximal 30 Wochenstunden weiterhin tätig ist.

Du selbst hast aber die Möglichkeit, dir in der Elternzeit einen anderen Job zu suchen und dein bisheriges Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Kurz vor Beginn des Mutterschutzes solltest du deinen Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis bitten. Forderst du dieses erst später an, besteht die Gefahr, dass sich dein Chef gar nicht mehr daran erinnert, welche Tätigkeiten du alles ausgeführt hast.

Nutze auf jeden Fall die gemeinsame Zeit mit deinem Kind und begleite es bei seinen ersten Schritten. Vielleicht kannst du deine Tätigkeit ja in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden legen, wenn du vom heimischen PC aus arbeiten kannst. Oder du entscheidest dich für zwei volle Arbeitstage, während du den Rest der Woche mit deiner kleinen Familie bzw. deinem Kind genießt.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-dauer-der-elternzeit-berechnen-/124832

[2] https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

[4] https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

Bildquelle: 123rf.com / gpointstudio

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