Zuletzt aktualisiert: September 16, 2024
Sich Selbstständig zu machen bietet vielen Menschen die Chance, seine eigenen Ideen auf dem Markt zu etablieren und frei in seinem Tun und Handeln zu sein. Bist du dein eigener Chef und somit natürlich unabhängig, liegt allerdings eine große Eigenverantwortung auf deinen Schultern.

Es gilt einige Dinge zu beachten, wenn du beruflich Erfolg haben möchtest – angefangen bei den Behördengängen und dem bürokratischen Aufwand bis hin zu der richtigen Führung und Steuerzahlung für dein Unternehmen. Damit du genau weißt, was bei einer freiberuflichen auf dich zukommt, welche Formulare du ausfüllen musst und wie es mit der Steuer läuft, erklären wir dir in diesem Artikel alle Schritte ganz genau.




Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Berufe unter eine freiberufliche Tätigkeit fallen, ist per Gesetz genau definiert und aufgelistet. Deswegen werden solche Berufe auch Katalogberufe genannt.
  • Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchtest, gibt es bezüglich der Versicherungen, Rechtsformen und Steuern einige Dinge, die du unbedingt beachten solltest, um in deinem Beruf erfolgreich zu sein.
  • Möchtest du noch einen Mitarbeiter beschäftigen, musst du diesen mit deiner Betriebsnummer bei der Krankenkasse und Sozialversicherung anmelden und Beiträge zahlen.

Definition: Was bedeutet eine freiberufliche Tätigkeit?

Grundsätzlich wird die Tätigkeit eines Freiberuflers in § 18 Einkommensteuergesetz genau definiert. Dort findest du einen Katalog, der alle Berufsgruppen benennt, die unter eine freiberufliche Tätigkeit fallen. Aus diesem Grund werden diese Berufe auch Katalogberufe genannt.

Dabei handelt es sich übergeordnet um wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende, erzieherische und schriftstellerische Tätigkeiten, die selbstständig ausgeübt werden. Anschließend wird das Berufsbild nochmal verschiedenen Kategorien zugeordnet:

  • Heilberufe: Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Krankenpfleger und -gymnasten sowie Psychologen
  • Kulturberufe: Journalisten, Dolmetscher, Erzieher, Wissenschaftler, Lehrer oder Künstler
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Architekten, Ingenieure oder Lotsen
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater

Neben den Katalogberufen gibt es auch sogenannte katalogähnliche Tätigkeiten, die trotzdem als freiberufliche Tätigkeit angesehen werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Designer
  • Fotografen
  • Bildhauer
  • Fitnesstrainer
  • Musiker
  • Werbetexter und viele mehr.

Allerdings können hier die Grenzen stark verschwimmen und auch freiberufliche Tätigkeiten unter den Gewerbebetrieb fallen, wenn gewisse Voraussetzungen eines freien Berufes nicht erfüllt werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?

Wenn du deinen Beruf nicht in diesem Katalog findest, musst zwangsläufig du ein Gewerbe anmelden und bist somit automatisch Gewerbetreibender. Diese zahlen darüber hinaus ab einem gewissen Verdienst pro Jahr auch eine Gewerbesteuer, von der du als Freiberufler natürlich befreit bist.

Sind beide Formen zwar selbstständig ausgeübte Tätigkeiten, so gibt es ein paar Merkmale, die Freiberufler und Gewerbetreibende voneinander unterscheiden.

Veranschaulichen lässt sich das am besten anhand eines Beispiels: Fotografen, die Dienstleistungen wie das Schießen von Passfotos anbieten, sind Gewerbetreibende. Fotografen, die in Eigenregie losziehen und Portraitfotos schießen oder als Bildjournalisten arbeiten, gelten als Freiberufler.

Nicht alle Fotografen sind automatisch Freiberufler. (Bildquelle: pixabay.com / Pexels)

Auch bei Werbetextern lässt sich der Unterschied gut erkennen. Nimmst du als Werbetexter Aufträge von einem Unternehmen entgegen und erstellst in diesem Zusammenhang Verkaufstexte, bist du Gewerbetreibender. Hast du jedoch deinen eigenen Blog und verfasst Texte ganz nach deinen Wünschen, die du an die Kunden bringst, bist du Freiberufler.

Grundsätzlich bestimmt jedoch das Finanzamt, unter welche Kategorie deine Tätigkeit nun wirklich fällt und übernimmt für dich eine Einordnung. Du kannst also nicht selber entscheiden, ob du nun Freiberufler oder Gewerbetreibender bist.

Was bedeutet Partnergesellschaft bei einer freiberuflichen Tätigkeit?

Möchtest du dich mit mehreren Freiberuflern zusammenschließen, gründest du eine Partnergesellschaft. Diese Form wurde speziell für die freien Berufe geschaffen und erlaubt einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Mitgliedern der gleichen oder einer ähnlichen Berufsgruppe der freien Berufe. Ein Beispiel dafür wäre eine Anwaltskanzlei, die ihre Klienten in verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts berät und vertritt.

Das Gute an solch einer Partnergesellschaft ist die einfache Gründung, denn hier ist kein Startkapital erforderlich. Es fällt lediglich eine Gebühr für den Eintrag ins Partnerschaftsregister von etwa 100 € an. Nachteilig daran ist allerdings, dass die Freiberufler dieser Partnergesellschaft mit ihrem Privatvermögen haften.

Hintergründe: Was du über eine freiberufliche Tätigkeit wissen solltest

Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchtest, solltest du einige Dinge und Schritte beachten, um auch richtig loslegen zu können. Welche Versicherungen du abschließen solltest und musst oder welche Steuern bei einer freiberuflichen Tätigkeit anfallen, erklären wir dir in den folgenden Abschnitten genauer.

Was muss ich beachten, wenn ich eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte?

Vorab sind zwei Dinge zu beachten, die du bereits vor der Anmeldung deiner Tätigkeit im Hinterkopf und bestenfalls schon erledigt haben solltest.

Nachweis über Qualifikationen

Möchtest du als Freiberufler durchstarten, benötigst du in jedem Fall einen Nachweis über deine fachlichen Qualifikationen, denn für viele freiberufliche Tätigkeiten sind natürlich eine hohe fachliche Kompetenz sowie eine entsprechende Ausbildung unerlässlich. Zu diesen Berufsgruppen gehören in erster Linie Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Therapeuten.

Freiberufler der kammerpflichtigen Berufe müssen diese Nachweise bei der zuständigen Standeskammer einreichen, für alle anderen Freiberufler ist das Finanzamt die passende Anlaufstelle.

Für einige freiberufliche Tätigkeiten musst du eine Qualifikation vorweisen. (Bildquelle: unsplash.com / Brett Andrei Martin)

Geschäftskonto für Freiberufler

Zwar gibt es in Deutschland keine Pflicht für Freiberufler, ein Geschäftskonto zu eröffnen, jedoch solltest du deine privaten und geschäftlichen Geldflüsse am besten voneinander trennen.

Dafür gibt es spezielle Geschäftskonten verschiedener Banken wie beispielsweise Holvi, Commerzbank, DKB oder der Postbank, die besonders für Freiberufler mit speziellen Angeboten und Konditionen attraktiv und speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Wie kann ich eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Wenn du deine freiberufliche Tätigkeit nun endlich anmelden möchtest, sind Behördengänge leider unerlässlich. Welche Stellen du für die korrekte Anmeldung deiner Tätigkeit aufsuchen musst, erklären wir dir im Folgenden.

Anmeldung beim Finanzamt

Deine Reise beginnt beim Finanzamt. Wichtig ist, dass du dich dort spätestens nach vier Wochen, die seit der Aufnahme der Tätigkeit vergangen sind, meldest und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anforderst.

Dazu schickst du einfach ein formloses Schreiben an die zuständige Verwaltungsstelle und teilst darin die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mit. Anschließend wird dir das Finanzamt eine Steuernummer mitteilen und dir den Fragebogen per Post zuschicken. In diesem Bogen musst du sowohl Angaben zu deiner Person und deiner Tätigkeit als auch dem voraussichtlichen Gewinn, den du im Eröffnungs- und Folgejahr erzielst, machen.

Anschließend wird das Finanzamt die Nachweise bezüglich deiner fachlichen Qualifikationen verlangen und diese prüfen. Erst dann kannst du offiziell als Freiberufler selbstständig werden.

Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Alle Freiberufler müssen sich bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Ob man sich auch darüber versichern muss, hängt von der jeweiligen Genossenschaft ab.

Registrierung bei der Standeskammer

Manche Berufsgruppen müssen sich bei der Standeskammer registrieren, wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchten. Dazu zählen:

  • Heilberufe: Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte
  • Rechtsberatungen Berufe: Rechts- und Patentanwälte sowie Notare
  • Steuerberater Berufe: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Naturwissenschaftliche Berufe: Architekten sowie beratende Ingenieure

 

Im Zuge der Anmeldung bei der Standeskammer unterliegst du auch gewissen Regeln und Pflichtversicherungen, auf die wir noch näher eingehen werden. In solchen Berufsgruppen ist es zudem nur beschränkt möglich, Werbung für ihr Unternehmen zu machen. Sich vorher bei der zuständigen Kammer zu informieren, ist daher sehr wichtig.

Freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden

Hast du auch die Frist von 4 Wochen verpasst und dich noch immer nicht beim Finanzamt gemeldet, kannst du das auch rückwirkend noch tun. Du musst deine Einnahmen aus dieser Zeit trotzdem in deiner Steuererklärung aufführen. Allerdings ist dieses Vorgehen eigentlich gesetzeswidrig und eine rechtzeitige Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit natürlich der bessere Weg.

Zwei freiberufliche Tätigkeiten auf einmal anmelden

Natürlich kannst du auch zwei freiberufliche Tätigkeiten auf einmal ausüben, beispielsweise wenn du als Journalist und Architekt arbeiten möchtest. Die Einnahmen werden einfach zusammengerechnet und unter einer Steuernummer beim Finanzamt verwaltet.

Du musst jedoch beide Tätigkeiten innerhalb der 4-Wochen-Frist separat voneinander anmelden.

Möchtest du beide Tätigkeiten getrennt voneinander abrechnen, kannst du auf den Rechnungen zwei verschiedene Rechnungsnummern verwenden. Deine Steuernummer muss in solchen Fällen aber auf beiden Rechnungen die gleiche sein.

Welche Versicherungen muss ich bei einer freiberuflichen Tätigkeit abschließen?

Auch, wenn du als Freiberufler relativ unabhängig bist, musst und solltest du trotzdem einige Dinge beachten, was die Versicherungspflicht oder Absicherung bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit anbelangt. Welche Versicherungen für dich Pflicht sind und welche du privat zusätzlich abschließen solltest, zeigen wir dir in den folgenden Absätzen.

Krankenversicherung

Eine Versicherung, die du in jedem Fall abschließen musst, ist eine Krankenversicherung. Dabei kannst du dich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Welche Art der beiden Versicherungszweige letztendlich besser für dich geeignet ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Du solltest dich vorher über die Vor- und Nachteile informieren, bevor du eine Entscheidung triffst.

Es ist wichtig, dass du für den Krankheitsfall versichert bist. (Bildquelle: 123rf.com / racorn)

Beachten solltest du hier vor allem die Möglichkeit der Familienversicherung oder Zahlung eines Krankengeldes. Aber Achtung: Hast du dich für die private Krankenversicherung entschieden, kannst du nicht mehr einfach zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln und müsstest dafür deine Tätigkeit als Freiberufler aufgeben. Deswegen solltest du dir mit deiner Entscheidung wirklich sicher sein und das für dich passende Paket auswählen.

Künstlersozialkasse

Eine Ausnahme bei der Krankenversicherungspflicht gilt hier jedoch für Künstler und Publizisten, welche verpflichtet sind, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Künstler ist laut Gesetz, wer Musik oder darstellende sowie bildende Kunst schafft, ausübt oder anderen lehrt. Publizisten sind beispielsweise Schriftsteller, Journalisten oder andere publizierende Tätigkeiten oder Lehrer.

Die Künstlersozialversicherung ist sozusagen der Zugang für Freiberufler zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie übernimmt die Koordination und Abführung von Beiträgen an die Kranken-, Renten- und Sozialversicherung. Welchen Versicherungen und Kassen der Freiberufler angehören möchte, kann er dabei selbst entscheiden.

Mitglieder haben den Vorteil, dass bei einer freiberuflichen Tätigkeit nur die Hälfte der Sozialabgaben zu leisten sind, denn die andere Hälfte übernimmt der Bund. Gleichzusetzen ist dieses Modell mit einem einfachen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, nur dass der Bund in diesem Fall den Platz des Arbeitgebers einnimmt.

Bist du jedoch nebenberuflicher Künstler oder Publizist und beziehst dein Haupteinkommen aus einer anderen Tätigkeit, kannst du nicht der Künstlersozialkasse beitreten.

Versorgungswerk: Rentenversicherung

Freiberufler sind erstmal natürlich keine Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen sich quasi selber um ihre Altersvorsorge kümmern. Für freiberufliche Tätigkeiten ist die Rentenversicherung grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Du kannst und solltest entweder freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen oder privat vorsorgen.

Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte schutzbedürftige Berufe, welche gesetzlich zu einem Beitritt in die Rentenversicherung verpflichtet sind. Dazu zählen Berufe, die Wissen vermitteln und Fähigkeiten ausbilden beispielsweise Lehrer und Erzieher, Hebammen, Krankenschwestern, Trainer oder Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse.

Bist du als Freiberufler der Standeskammer für kammerpflichtigen Berufe zugeordnet musst du dem Versorgungswerk der jeweiligen Kammer angehören. Dadurch werden dann automatisch Rentenversicherungsbeiträge fällig.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Versicherung ist, anders als eine Kranken- oder Rentenversicherung, keine Pflichtversicherung, jedoch kann sie dich im Schadensfall vor dem Verlust deiner  Existenz schützen.

Da du als Freiberufler natürlich einem höheren finanziellen Risiko ausgesetzt bist und diese Tätigkeit hauptberuflich ausübst, solltest du den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall in Betracht ziehen, wenn du nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir im Falle, dass du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter ausüben kannst, eine Art Rente.

Gehörst du einem Kammerberuf an, bist du im bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit zwar bereits über das Versorgungswerk abgesichert, dies greift aber erst, wenn eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt, also 100 %. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann unter Umständen schon bei einer Erwerbsminderung von weniger als 100 % greifen.

Welche Steuern muss ich bei einer freiberuflichen Tätigkeit zahlen?

Auch als Freiberufler muss man Steuern zahlen, jedoch gelten für diese Berufsgruppe teilweise andere Regeln, als beispielsweise für Gewerbetreibende, die zusätzlich noch der Gewerbesteuer unterliegen. Von dieser bist du als Freiberufler befreit. Jedoch gibt es auch beispielsweise bei der Umsatzsteuer je nach Beruf Ausnahmen in der Besteuerung.

Einkommensteuer

Wie für alle anderen Personen in Deutschland gilt auch für Freiberufler die Einkommensteuerpflicht. Die Einkommensteuer orientiert sich dabei immer an der Höhe deines Einkommens. Je mehr du also verdienst, desto höher ist auch der Steuersatz.

Fällt dein Gewinn unter einen gewissen Betrag, bist du von der Einkommensteuerpflicht befreit. Das nennt man Freibetrag. Wenn du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit unter einem Freibetrag von 9.168 € (2019) beziehungsweise 9.408 € (2020) pro Jahr liegst, musst du auf deine Gewinne keine Steuern zahlen.

Umsatzsteuer

Als Freiberufler unterliegen deine Einkünfte grundsätzlich auch der Umsatzsteuerpflicht. Du musst also auf deine Dienstleistungen immer die Mehrwertsteuer draufrechnen und in der Rechnung ausweisen. Diese Beträge werden schließlich wieder an das Finanzamt abgeführt. Heilberufe unterliegen dabei keiner Umsatzsteuerpflicht.

Es gibt jedoch noch zwei weitere Ausnahmen: Der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Berufsgruppen und die Befreiung durch die Kleinunternehmerregelung.

Du musst darauf achten, dass die alle deine Steuern zahlst. So vermeidest du Strafzahlungen. (Bildquelle: pixabay.com / stevepb)
Ermäßigter Steuersatz

Grundsätzlich liegt der Steuersatz für Waren und Dienstleistungen in Deutschland bei 19 %, für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften bei 7 %. Wann der ermäßigte Steuersatz fällig ist, wird in § 12 UStG geregelt.

Demnach gilt: Wenn deine erbrachte Leistung urheberrechtlich geschützt ist und für diese Nutzungsrechte eingeräumt werden, kannst du den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf deinen Rechnungen ausweisen. Dies ist beispielsweise bei Künstlern, Journalisten oder Fotografen der Fall.

Kleinunternehmerregelung

Im steuerlichen Erfassungsbogen kannst du angeben, ob du von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchtest. Dadurch bist du von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit und musst diese auf deinen Rechnungen auch nicht ausweisen.

Dies gilt jedoch nur, wenn dein Umsatz im vergangenen Jahr nicht höher als 17.500 € (ab 2020 22.000 €) lag und im Folgejahr nicht mehr als 50.000 € beträgt. Allerdings kannst du dann keine Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, wenn du teure Waren einkaufst oder beispielsweise einen Laptop für deine täglichen Geschäfte benötigst, kannst du die bezahlte Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückverlangen.

Aus diesem Grund solltest du vorher genau abwägen, ob sich diese Möglichkeit für dich lohnt. Entscheidest du dich gegen diese Regelung, bist du schließlich 5 Jahre an deine Entscheidung gebunden.

Vorsteuer

Wenn du auf deiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweist, darfst du diese (solange du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst) mit der Vorsteuer verrechnen. Die Vorsteuer ist praktisch das gleiche wie die Mehrwert- oder Umsatzsteuer, die du als Freiberufler für gekaufte Waren und Dienstleistungen an andere Händler zahlst, bevor du deine eigenen Waren und Dienstleistungen verkaufst.

Wenn du also Anschaffungen für deine freiberufliche Selbstständigkeit machst, kannst du die gezahlte Mehrwertsteuer für diese Waren mit der Umsatzsteuer verrechnen, die ja du wiederum auf die erbrachten Leistungen an deine Kunden erhebst.

Fotografen benötigen beispielsweise ein gutes Kameraequipment, um ihre Dienstleistungen erbringen zu können, Schriftsteller oder Lehrer benötigen Laptop, Drucker und Papier. Hast du für diese Waren beispielsweise eine Mehrwertsteuer von 10 € gezahlt und einem deiner Kunden eine Rechnung gestellt, die eine Umsatzsteuer von 8 € ausweist, musst du lediglich die Differenz, also 2 €, als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Wie funktioniert die Steuererklärung bei einer freiberuflichen Tätigkeit?

Steuern sind ein leidiges Thema und spielen auch bei Freiberuflern eine wichtige Rolle. Welche Steuern du genau zahlen musst, erklären wir dir in den folgenden Abschnitten.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Auch Freiberufler sind buchführungspflichtig. Dazu können sie die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen und Einnahmen und Ausgaben ganz einfach ermitteln. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden ist diese Form der Buchführung nicht an eine Umsatzgrenze pro Jahr gekoppelt.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuer wird monatlich oder quartalsmäßig erhoben, um die Steuerlast für den Freiberufler gleichmäßig zu verteilen und große Nachzahlungen zu vermeiden. Du hast immer bis zum 10. des Monats Zeit, die Voranmeldung einzureichen. Dies geschieht mittels eines Formulars, welches du auch online ausfüllen kannst.

In welchen Abständen du das Formular abschicken musst, hängt immer von der vergangenen Steuerschuld an das Finanzamt ab und ist an gewisse Beträge gekoppelt. Ab einer vergangenen Steuerschuld von mehr als 7.500 € ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich und bei einem Betrag von unter 1.000 € sogar nur ein mal im Jahr fällig. In diesem Fall ist der Freiberufler von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.

Kann ich eine freiberufliche Tätigkeit auch im Nebenerwerb ausüben?

Ja, eine freiberufliche Tätigkeit kann auch im Nebenerwerb ausgeübt werden. Wenn du dich erstmal an die Selbstständigkeit rantasten und über deinen Hauptarbeitgeber finanziell abgesichert sein möchtest, kann du eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dabei gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten.

Vollzeitbeschäftigung

Wenn du hauptsächlich für einen anderen Arbeitgeber tätig bist, darfst du eine Stundenzahl von 15 Stunden, die du pro Woche für deine freiberufliche Tätigkeit aufwendest, nicht überschreiten. Zusätzlich darf das freiberufliche Einkommen nicht mehr als 50 % deines Haupteinkommens betragen.

Studenten

Auch als Student ist das Gründen eines kleinen Unternehmens eine gute Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und seine Ideen auszuprobieren sowie finanziell ein großer Vorteil sein, um sich die Haushaltskasse ein wenig aufzubessern.

Da Studenten häufig familienversichert sind, darf eine Grenze von 20 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, um den Versicherungsschutz zu behalten. In den Semesterferien ist allerdings eine höhere Stundenanzahl erlaubt. Wenn du Bafög-Empfänger bist, musst du dich an eine Verdienstgrenze von maximal 5.400 € pro Jahr halten.

Kann ich bei einer freiberuflichen Tätigkeit auch Mitarbeiter anmelden?

Möchtest du als Freiberufler noch einen Mitarbeiter einstellen, musst du zunächst eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet.

Mit dieser Nummer kannst du deinen Mitarbeiter dann bei der Sozialversicherung und bei der Krankenkasse anmelden, was übrigens Pflicht ist. Auch für Minijobs oder das Beschäftigen von Auszubildenden musst du solch eine Betriebsnummer beantragen.

Fazit

Sich als Freiberufler Selbstständig zu machen ist zusammengefasst also kein Wunsch, den man sich erfüllen kann, sondern hängt von deiner Berufswahl ab. Trotzdem hast du somit viele Freiheiten, was deine Aufträge, Arbeitszeiten und Arbeitsorte betrifft und kannst dein Unternehmen so führen, wie du es möchtest.

Als Freiberufler hast du im Gegensatz zu Gewerbetreibenden zudem auch einen geringeren bürokratischen Aufwand bei der Anmeldung und den Steuern für deine Tätigkeit und kannst die ganze Sache etwas entspannter angehen. Trotzdem solltest du besonders am Anfang darauf achten, alles korrekt und mit Einhaltung aller Fristen anzumelden und einen Steuerberater an deine Seite zu holen, der dir in der ersten Zeit mit Rat und Tat zur Seite steht.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links

[1] https://books.google.de/books?hl=de&lr=&id=eTkbAwAAQBAJ&oi=fnd&pg=PT3&dq=freiberufler+wissenschaftliche+Artikel&ots=q4U35oLsOy&sig=TNqcoEpsEmWpUYNvGAYmeGqbvT8#v=onepage&q=freiberufler%20wissenschaftliche%20Artikel&f=false

[2] https://books.google.de/books?hl=de&lr=&id=R7gtBAAAQBAJ&oi=fnd&pg=PA144&dq=freiberufler&ots=LCJuXiBEOi&sig=-6Lq50q9XntmlU3yu9lh_h50kbM#v=onepage&q=freiberufler&f=false

[3] https://www.mittwald.de/blog/arbeitsalltag/kommunikation/kundenakquise-fuer-gruender-freelancer-und-agenturen

Bildquelle: pixabay.com / VinzentWeinbeer

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