Für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, bietet der Staat Unterstützung in Form des Existenzgründerzuschusses durch die Agentur für Arbeit.
Der Existenzgründerzuschuss gilt als zentrales Instrument auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In diesem Zusammenhang geht es um eine staatliche Förderung, deren Sinn darin besteht, arbeitslosen Menschen den Weg in die Selbstständigkeit zu ermöglichen und sie dabei finanziell und organisatorisch.zu unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Definition: Was ist der Existenzgründerzuschuss?
- 3 Hintergründe: Was du über das Thema Existenzgründerzuschuss wissen solltest
- 4 Existenzgründerzuschuss: So beantragst du den Zuschuss für dein Unternehmen
- 5 Auf diesen Seiten findest du genauere Informationen zum Existenzgründerzuschuss
- 6 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Der Existenzgründerzuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich selbstständig machen möchten.
- Den Existenzgründerzuschuss kannst du nur aus der Arbeitslosigkeit beantragen.
- Die Unterstützung ist nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch.
Definition: Was ist der Existenzgründerzuschuss?
Der Existenzgründerzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Agentur für Arbeit. Dieser Zuschuss kann in Anspruch genommen werden, um eine bestehende Arbeitslosigkeit in eine selbstständige Existenz umzuwandeln. Es gibt strenge Kriterien, die du als Antragsteller erfüllen musst, um diesen Zuschuss auch wirklich zu erhalten.
Hintergründe: Was du über das Thema Existenzgründerzuschuss wissen solltest
Wenn du über den Sprung in die Selbstständigkeit mit Hilfe der Agentur für Arbeit nachdenkst, ist es wichtig, zunächst die folgenden Fragen zu klären.
Wer ist berechtigt, einen Existenzgründerzuschuss zu beantragen?
- Einen Existenzgründerzuschuss kann beantragen wer zum einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengeldes 1 (ALG) hat. Anspruch auf ALG 1 hast du, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und dadurch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Beziehst du ALG 2, bist du nicht berechtigt, den Existenzgründerzuschuss zu beantragen.
- Musst du noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf das ALG1 haben. Fällst du unter diese Frist, fällt auch die Berechtigung zur Beantragung eines Existenzgründerzuschusses weg.
- Die dritte Bedingung ist zumeist auch die größte Hürde: dem Arbeitsamt muss ein tragfähiges Konzept vorgelegt werden. Die Betonung liegt hier auf „tragfähig“. Da der Existenzgründerzuschuss eine zusätzliche Leistung des Arbeitsamtes darstellt, wird dieser nur gewährt, wenn nicht schon im Vorfeld abzusehen ist, dass eine Geschäftsidee scheitern wird.
Wie lange wird der Existenzgründerzuschuss bezahlt und wie viel Geld bekomme ich als Existenzgründer?
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Nach Ablauf der ersten sechs Monate Frist wird dein Vorhaben nochmal überprüft. Die ersten 6 Monaten der Selbstständigkeit musst du also nutzen, um wirklich aktiv am Aufbau deiner Selbstständigkeit zu arbeiten. Ist nach sechs Monaten die Prüfung positiv ausgefallen, wird in der zweiten Phase der Existenzgründerzuschuss weitere neun Monate gezahlt. Dafür musst du nachweisen, dass du deine Selbstständigkeit hauptberuflich betreibst und davon auch leben kannst. In dieser Zeit fällt das Arbeitslosengeld 1 weg und die 300 Euro aus dem Existenzgründerzuschuss sind für deine sozialen Absicherung zu verwenden.
Was sind die Vorteile des Existenzgründerzuschusses?
In diesem Zusammenhang stellt der Existenzgründerzuschuss vor allem eine finanzielle Sicherheit dar. Der Aufwand für die notwenigen Planungen hält sich in Grenzen, der Zuschuss wird steuerfrei gewährt. Die finanzielle Unterstützung deckt auch die Kosten für die Krankenversicherung ab, die jeder Selbstständige sonst normalerweise aus eigener Tasche zahlen muss.
Was muss ich in Bezug auf passives Einkommen beachten?
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Zu diesem Punkt musst du auch beachten, dass du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche nebenberuflich arbeiten darfst und auch ein passives Einkommen sich ja nicht sofort von selbst erwirtschaftet.
Existenzgründerzuschuss: So beantragst du den Zuschuss für dein Unternehmen
Zunächst musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden. Dir wird ein Betreuer zugeteilt, dessen Aufgabe es ist, dich am Arbeitsmarkt neu in Arbeit zu vermitteln.
Spreche mit der Agentur für Arbeit
Wichtig ist, dass du erst ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit führst, bei dem du deutlich machst, dass du einen Existenzgründungszuschuss beantragen willst. Du hast einen Rechtsanspruch darauf, diesen Zuschuss zu beantragen, wenn du innerhalb der Fristen liegst.
Verweigert dir dein Sachbearbeiter diese Möglichkeit, weise ihn auf diesen Rechtsanspruch hin. Erst wenn du das Antragsformular vorliegen hast, solltest du die weiteren Schritte in die Selbstständigkeit einleiten.
Lass dich nicht abschrecken
Viele Arbeitslosen, denen der Existenzgründerzuschuss zustünde, lassen sich bereits im Vorfeld von ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt abschrecken, da bei der Agentur für Arbeit die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis immer Vorrang hat. Damit das nicht passiert solltest du die folgenden Punkte dringend beachten.
Das Wichtigste: Gute Vorbereitung!
Vor der Antragstellung gibt es einige Punkte zu beachten, auf die wir im folgenden eingehen wollen.
Unternehmensform
Ganz wichtig: Kläre im Vorfeld, wie dein Unternehmen aussehen soll. Möchtest du dich alleine selbstständig machen? Kannst du als Nachfolger einen schon bestehenden Betrieb übernehmen? Denkst du über ein Franchise-Unternehmen nach oder möchtest du deine Firma vielleicht mit Partnern gründen? Die Unternehmensform muss vor der Beantragung des Existenzgründerzuschusses geklärt sein.
Existenzgründerberatung
Lass dich bei der Antragstellung beraten. Beratungen zur Vorbereitungen auf die Existenzgründung kosten zwar Geld, aber mithilfe des so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins kannst du dir einen Coach oder eine Gründerberatung suchen und dich dort für dich kostenlos beraten lassen. Die Agentur für Arbeit bietet auch Existenzgründerseminare an.
Businessplan
Am Businessplan (auch Geschäftsplan oder Gründungskonzept genannt) führt kein Weg vorbei. Dein Gründungsvorhaben muss hier in aller Ausführlichkeit aufgeführt werden, außerdem beinhaltet der Businessplan auch einen Finanz- und Kapitalplan. Das heißt, du führst hier für einen Zeitraum von neun Monaten ganz konkret auf, wie deine künftigen Einnahmen und Ausgaben voraussichtlich aussehen werden.
Gutachten
Du selbst findest deine Idee für die Selbstständigkeit natürlich super – aber ob sie auch objektiv etwas taugt, also „tragfähig“ ist, wird an anderer Stelle beurteilt. Die Beurteilung deiner Geschäftsidee kannst du unter anderem bei Gründercoaches, Gründerzentren, Steuerberatern und Unternehmensberatern vornehmen lassen. Aber auch die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer können zur Beurteilung genutzt werden.
Die Tragfähigkeitsbeurteilung ist für dich eine gute Möglichkeit, jemanden von außen auf dein Konzept gucken zu lassen, der etwas von Unternehmensgründungen versteht. Jede Kritik von Profis an deinem Konzept hilft dir, dem Existenzgründerzuschuss näherzukommen und deine Geschäftsidee zu verbessern.
Eigene Qualifikation
Für die Beantragung des Existenzgründerzuschusses ist es notwendig, dem Arbeitsamt einen Nachweis über deine eigene Qualifikation im Zusammenhang mit deiner Geschäftsidee darzulegen. Deinem Businessplan solltest du daher einen detaillierten Lebenslauf mit Nachweisen über Lehrgänge, Kurse und erworbene Kenntnisse beilegen, die einen direkten Bezug zu deiner geplanten Selbstständigkeit haben.
Die richtige Präsentation
Der Inhalt muss hübsch verpackt sein – das gilt auch für die Präsentation deiner Geschäftsidee bei der Agentur für Arbeit. Ein professionelles Business für deine selbstständige Tätigkeit, die persönliche Eignung und der Nachweis entsprechender Qualifikationen sind die beste Basis, um den Zuschuss von der zuständigen Agentur zu erhalten. Bereite dich deshalb bestmöglich auf das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit vor, erstelle vielleicht eine PowerPointPräsentation, übe deinen Vortrag vor dem Spiegel oder vor Freunden.
Auf diesen Seiten findest du genauere Informationen zum Existenzgründerzuschuss
Um dich noch besser auf den Start in die Selbstständigkeit vorzubereiten, findest du auf diesen Seiten genauere Informationen zum Existenzgründerzuschuss:
[1] https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss
[2] https://www.existenzgruender-jungunternehmer.de/p/finanzen/foerderung/existenzgruenderzuschuss-arbeitsamt.html
[3] https://karrierebibel.de/existenzgruenderzuschuss/
[4] https://www.focus.de/finanzen/experten/existenzgruenderzuschuss-die-richtigen-foerdermittel-finden-und-beantragen_id_6889631.html
Fazit
Der Existenzgründungszuschuss ist ein wertvolles Instrument, mit dem du dein Gründungsvorhaben zu Beginn deiner Selbstständigkeit finanzieren kannst. Er garantiert die Abdeckung einiger Kosten und hält dir zunächst den Rücken frei. Die Genehmigung des Zuschusses für den Start in deine Selbstständigkeit ist aber an einige Bedingungen geknüpft, die du mit einer guten Vorbereitung und unter Beachtung der zeitlichen Vorgaben gut bewältigen kannst. Ein guter Kontakt zu deinem zuständigen Sachbearbeiter ist dabei enorm wichtig, da er am Ende über deinen Antrag entscheidet.
Ziel eines Existenzgründungszuschusses sollte immer die eigene Vollbeschäftigung sein. Deine Unternehmensidee sollte sich vor allen Dingen auch mittel- und langfristig tragen könne. Um von deiner Selbstständigkeit leben zu können, spielen unterschiedliche Faktoren eine wichtige Rolle auf die du zum Teil großen Einfluss nehmen kannst.
Als Existenzgründer mit Erfahrung in einem gewählten Geschäftsbereich überlebst du zumeist länger als . ein kompletter Neuling in deiner Branche. Hat deine geplante Selbstständigkeit mit einem beruflichen Neuanfang zu tun, können eine hohe Motivation und eine ausgiebige Einarbeitungszeit deinerseits einschließlich einer fachlich kompetenten Begleitung vor und während der Antragstellung diesen Nachteil ausgleichen.
Bist du erst seit kurzem arbeitslos, und damit also noch nicht lange aus deinem Beruf raus ,hast eine gute Chance auf Erfolg.
Willst du dich selbstständig machen, warte nicht zu lange, um in die Selbstständigkeit zu starten. Mit jedem weiteren Tag in der Arbeitslosigkeit verschlechtert sich deine Chancen auf eine langfristig stabile Existenz.
Es hat sich bewährt, möglichst schon am Anfang deiner Arbeitslosigkeit den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, um mit deiner eigenen Geschäftsidee in die Selbstständigkeit zu starten.
Bildquelle: unsplash.com / Tirza van Dijk